Künstliche Intelligenz macht sich in Smartphones und Computern breit – und mit ihr ein neuer Name: die Neural Processing Unit, kurz NPU. Was steckt dahinter? Und muss ein neuer Rechner das haben?
Rechner mit NPU können KI-Prozesse auch lokal ausführen.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
Wer heute ein Foto mit dem Smartphone macht, bekommt oft automatisch ein optimiertes Ergebnis: Gesichter wirken klarer, Farben kräftiger, störende Objekte verschwinden auf Wunsch. Ähnlich funktioniert es bei Live-Übersetzungen oder Sprachassistenten.
Vieles davon passiert längst im Hintergrund – und wird häufig von speziellen KI-Bausteinen berechnet, sogenannten Neural Processing Units (NPUs). Genau diese Technik hält nun auch verstärkt Einzug in klassische Computer und Laptops. Die Idee dahinter: ein lokaler KI-Kick. Künstliche Intelligenz soll direkt auf dem Gerät laufen, schnell reagieren und dabei möglichst wenig Energie verbrauchen.
Die NPU: Der Spezialprozessor für KI-Aufgaben
Technisch ist die NPU kein eigenständiger Chip wie eine Grafikkarte, sondern Teil des Prozessors. Während die CPU (Central Processing Unit) als vielseitiger Hauptprozessor nahezu alle Aufgaben übernimmt und die GPU (Graphics Processing Unit) als Grafikprozessor vor allem für Bildberechnungen zuständig ist, konzentriert sich die NPU auf KI-Anwendungen. Sie ist darauf ausgelegt, typische Rechenoperationen neuronaler Netze besonders effizient auszuführen.
Ein entscheidender Unterschied liegt dabei in der Arbeitsweise: NPUs arbeiten oft mit geringerer Rechengenauigkeit, etwa mit 4 bis 8 Bit statt der üblichen 32 oder 64 Bit. Auch CPU und GPU können solche Aufgaben übernehmen, verbrauchen dabei aber deutlich mehr Strom.
NPU wird wichtig für lokale KI-Modelle
Der Trend zur NPU hängt eng mit dem aktuellen KI-Boom zusammen. Viele Anwendungen von der Bildbearbeitung über Sprachmodelle bis hin zu Assistenten basieren auf neuronalen Netzen. Bislang laufen Dienste wie ChatGPT oder Gemini aber in der Regel in großen Rechenzentren „in der Cloud“.
Mit einer NPU werden auch lokale KI-Modelle möglich. Das lokale Verarbeiten spart nicht nur Zeit, sondern kann auch Vorteile beim Datenschutz bringen. Sensible Daten müssen den eigenen Rechner beziehungsweise das eigene Netzwerk nicht mehr verlassen. Das kann auch ein Argument sein für eine Firma, etwa KI-Anwendungen auf den Endgeräten der Mitarbeiter laufen zu lassen. Ein weiterer Effekt: Die KI-Anwendung wird unabhängiger von einer Internetverbindung.
Ein anderes Beispiel für aktuelle Anwendungen sind die Copilot+-PCs von Microsoft, die gezielt auf lokale KI-Funktionen setzen.
Insgesamt ist der praktische Nutzen für Normalverbraucher derzeit aber noch recht begrenzt. Viele Anwendungen greifen für KI-Features weiterhin auf klassische Prozessoren oder Cloud-Dienste zurück.
Ein weiterer Grund dafür ist auch die fehlende Standardisierung. Unterschiedliche Hersteller setzen auf eigene Lösungen, einheitliche Schnittstellen entwickeln sich erst nach und nach. Für Entwickler bedeutet das zusätzlichen Aufwand – und für Nutzer, dass viele Funktionen nur dann verfügbar sind, wenn Hard- und Software optimal zusammenspielen.
Für viele typische Alltagsanwendungen wie Websurfen, Office oder Streaming spielt die NPU dagegen bislang kaum eine Rolle. Dennoch wächst das Angebot. Betriebssysteme wie Windows integrieren zunehmend KI-Funktionen, und auch Programme für Bild-, Audio- und Videobearbeitung setzen verstärkt auf entsprechende Beschleunigung. Langfristig könnte sich die NPU ähnlich etablieren wie einst die GPU.
NPU-Rechner: Lohnt sich der Kauf?
Da die NPU ein fester Teil des Prozessors ist und nicht nachgerüstet werden kann, wird sie meist auch nicht extra ausgewiesen. Die Technik findet sich vor allem in neueren und besser ausgestatteten Geräten. Einsteiger-Notebooks setzen hingegen häufig noch auf ältere Chips ohne NPU.
Ob sich der Kauf eines Rechners mit NPU lohnt, hängt davon ab, wie das Gerät genutzt werden soll und auch, wann es eventuell erneuert wird. Viele bekannte KI-Dienste wie Chatbots oder Bildgeneratoren laufen weiterhin in der Cloud. Dafür sei keine spezielle Hardware im eigenen Rechner erforderlich.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.