Website-Betreiber, die Google Fonts verwenden, schlagen sich dieser Tage wegen der Datenschutzgrundverordnung mit Abmahnungen herum. Die Händlerbund-Juristin Yvonne Bachmann erläutert, was Abgemahnte tun können und wie das Problem vermieden werden kann.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein europaweites Datenschutzrecht – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(Bild: AA+W - stock.adobe.com)
Viele Website-Betreiber müssen sich mit Abmahnungen im Zusammenhang mit einem kostenlosen Schriftenverzeichnis von Google herumschlagen. Bei Google Fonts handelt es sich um ein kostenloses Schriftenverzeichnis, bei dem die Schriften dynamisch in Webseiten eingebunden werden können. Bei Besuch der Webseite wird die Schrift vom Google-Server herunter geladen. Und genau das ist das Problem, denn hierbei wird eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und unter anderem die IP-Adresse des Besuchers übermittelt.
Yvonne Bachmann, Juristin für den Händlerbund
(Bild: Händlerbund)
Yvonne Bachmann, Juristin für den Händlerbund, erläutert den juristischen Knackpunkte: „Hierfür benötigt der Betreiber der Webseite eine Einwilligung, die in aller Regel nicht vorliegt.
Betroffen sind Webseitenbetreiber, die Google Fonts dynamisch auf der Webseite eingebunden haben.“ Die Abmahnungen stammen von Privatpersonen, die diesen Datenschutzverstoß monieren.
Ärgerliche Forderungen
Im Feuer steht dann ein Betrag zwischen 100 und rund 240 Euro, der laut Bachmann im Rahmen der Abmahnung verlangt wird. Die Forderungen werden teils als Kosten, teils als Schadensersatz oder Schmerzensgeld bezeichnet. „Wichtig zu wissen ist, dass die Schreiben inhaltlich variieren“, führt die Juristin aus. „Während einige Schreiben zunächst lediglich die Zahlung eines Schadensersatzes bezwecken, werden in anderen Schreiben etwa auch Betroffenenrechte nach der DSGVO geltend gemacht, zum Beispiel das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO, was weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.“
Es wird meist ein Betrag zwischen 100 und rund 240 Euro verlangt. Die Forderungen werden teilweise als Kosten, teilweise als Schadensersatz oder Schmerzensgeld bezeichnet.
Yvonne Bachmann, Juristin für den Händlerbund
Was Abgemahnte tun können
Ignorieren sollte man Schreiben dieser Art nicht, denn dadurch können weitere Probleme oder Konsequenzen entstehen. Sie seien jedoch auch kein Weltuntergang, weshalb die Händlerbund-Juristin zu folgenden ersten Schritten rät: „Nur, weil in den Schreiben eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, muss sie nicht zwingend auch wirklich bestehen.“ Empfänger des Schreibens sollten also zunächst klären, inwiefern der Vorwurf zutreffend ist. Die Art der Schreiben kann völlig unterschiedlich sein und damit können sich auch an die Reaktion unterschiedliche Anforderungen ergeben. „Wir raten daher, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, denn die Reaktionen sollten von Fall zu Fall anders sein“, so Bachmann.
Wie Abmahnungen vermieden werden können
Eine Vermeidungsstrategie fußt auf folgenden Überlegungen: „Wer Google Fonts dynamisch eingebunden hat, müsste tatsächlich eine Einwilligung der Website-Besucher einholen, und das, bevor die Schriften geladen werden“, führt die Juristin aus. Möglich wäre das beispielsweise über ein Consent-Tool, wie es bei Cookies eingesetzt wird. Möglich wäre auch, auf die statische Variante zurückgreifen.
„Die Webfonts werden hier über den eigenen Server geladen. Die IP-Adresse des Besuchers wird in diesem Zusammenhang nicht an Google Server übermittelt, sodass dafür auch keine Einwilligung eingeholt werden muss“, erläutert Bachmann.
Die Rolle von Google
Die Frage, ob nicht auch Google in der Pflicht stehe, derlei Abmahnpotenzial abzustellen, beantwortet Bachmann durch die juristische Brille. Das wäre wünschenswert, jedoch sei Google Fonts ein kostenloses Schriftenverzeichnis und Google lasse sich die Nutzung auf anderem Wege bezahlen: nämlich mit Daten. „Demgegenüber dürften die Datenschützer und Behörden kein großes Interesse haben, dass die DSGVO als Grundlage für ein Geschäftsmodell und damit zur Kostengenerierung missbraucht wird.“ Wie man es dreht und wendet: Betroffene sollten alle nötigen Vorkehrungen treffen, um den Abmahnern nicht noch mehr in die Karten zu spielen.
Abmahnanwalt bekommt Probleme
Warum sich Abmahnanwälte mit ihrem Treiben in diesem Zusammenhang mitunter keinen Gefallen tun, beschreibt, Rechtsanwalt Markus Mingers von der Verbraucherrechtskanzlei Mingers Rechtsanwälte in folgendem Video:
Stand: 08.12.2025
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