Bürokratismus-Union statt Binnenmarkt Verpackungsmittel-Posse: die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht

Von Dr. Stefan Riedl 8 min Lesedauer

Online-Händler müssen für den Versand in andere EU-Länder seit Mitte August PPWR-Bevollmächtigte vor Ort einsetzen. Doch empfiehlt die EU-Kommission das selbstgeschaffene und teure Handelshemmnis nicht umzusetzen – rechtlich gilt die Regelung aber weiterhin.

Kreise in der EU haben festgestellt, dass die eigene Gesetzgebung rund um die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht ein massives innereuropäisches Handelshemmnis darstellt, sodass nun den Mitgliedstaaten vorerst die Nichtvollstreckung der eigenen Regeln empfohlen wird.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Kreise in der EU haben festgestellt, dass die eigene Gesetzgebung rund um die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht ein massives innereuropäisches Handelshemmnis darstellt, sodass nun den Mitgliedstaaten vorerst die Nichtvollstreckung der eigenen Regeln empfohlen wird.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Eine neue EU-Regelung macht den grenzüberschreitenden Versand für kleine Online-Händler unverhältnismäßig teuer und bürokratisch. Wer verpackte Waren direkt an Kunden in andere EU-Länder verkauft, braucht seit dem 12. August in jedem Zielland einen eigenen Bevollmächtigten, der Registrierung, Meldungen und Verpackungslizenzierung übernimmt. Die Kosten liegen bei rund 300 bis 500 Euro pro Land und Jahr – unabhängig davon, ob ein Unternehmen hunderttausende Pakete verschickt oder nur wenige Sendungen.

Massives Handelshemmnis für kleine Unternehmen

Für viele Händler und Gewerbetreibende rechnet sich der Auslandsversand damit nicht mehr. Sie haben Lieferungen eingestellt, während die EU-Kommission nach massiven Beschwerden nun selbst für eine Abschaffung der Pflicht eintritt und Mitgliedstaaten vorerst von Sanktionen abrät. Das Absurde daran: Die Vorschrift ist zwar in Kraft, soll aber offenbar nicht durchgesetzt werden – eine bloße Empfehlung ändert jedoch nichts daran, dass Händler rechtlich weiterhin im Unklaren bleiben. Sandra May, Anwältin und Leiterin Legal Content beim Händlerbund, ordnet die Vorgänge im Interview mit IT-BUSINESS ein:

Können Sie zunächst erklären, worum es bei der EU-Bevollmächtigtenpflicht genau geht und welche Händler davon betroffen sind?

May: Ganz kurz gesagt: Wer als Online-Händler verpackte Ware direkt an Kunden in einem anderen EU-Land verkauft, muss dort seit dem 12. August 2026 einen eigenen Bevollmächtigten benennen. Der kümmert sich vor Ort um die Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung – also Registrierung und Lizenzierung der Verpackung im jeweiligen Zielland. Und das Wichtige: Das gilt pauschal. Es ist völlig egal, ob ich als Amazon hunderttausend Pakete nach Frankreich schicke oder als Ein-Personen-Shop einmal im Monat eins nach Österreich.

Ab wann haben sich erste Händler – insbesondere kleinere Unternehmen – darüber beschwert, dass sie wegen dieser Vorgaben nicht mehr ohne Weiteres ins EU-Ausland liefern können?

May: Das Thema köchelt schon länger, aber richtig hochgekocht ist es im Sommer. Ende Juli, als klar wurde, dass der Rat der EU eine geplante Aussetzung der Pflicht wieder gekippt hat, sind bei uns die Beschwerden regelrecht explodiert. Und dann, rund um den Stichtag 12. August, als die Pflicht tatsächlich scharf geschaltet wurde, kam die große Welle: Zahlreiche kleine Händler haben uns berichtet, dass sie den Versand in bestimmte oder sogar alle EU-Länder komplett eingestellt haben.

Was bedeutet die Regelung konkret für Händler, die nur gelegentlich oder in kleinen Mengen ins Ausland verkaufen? Lohnt sich der grenzüberschreitende Versand für sie überhaupt noch?

May: Für viele nicht mehr. Ein Bevollmächtigter kostet grob 300 bis 500 Euro im Jahr – pro Land. Bei 50 oder 100 Paketen jährlich steht das in keinem Verhältnis zum Umsatz. Viele kleine Shops haben den Auslandsversand deshalb ganz gestrichen oder liefern nur noch dorthin, wo es sich gerade noch rechnet.

Aber jetzt kam offenbar eine Art Kehrtwende – ist das so richtig?

May: Ja, zumindest ein Teilkehrtwende. Die Kommission stellt sich jetzt klar auf die Seite der kleinen Händler und will die Pflicht abschaffen. Den nationalen Behörden hat sie empfohlen, vorerst nicht zu sanktionieren, nur zu verwarnen. Am Gesetz selbst ändert das aber noch nichts.

Habe ich das richtig verstanden: Erst kam die Pflicht, dann die Beschwerden, jetzt rät die Kommission den Mitgliedstaaten, die Vorgaben zunächst nicht oder nicht streng durchzusetzen?

May: Genau so ist es. Die Kommission hatte schon im Dezember 2025 einen Vorschlag zur Aussetzung vorgelegt. Der Rat hat die Beratungen darüber im Sommer aber abgebrochen, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war – auch Deutschland. Die Pflicht trat also wie geplant am 12. August in Kraft. Erst danach, unter dem Druck der Beschwerden, hat die Kommission den Ländern empfohlen, vorerst nicht durchzugreifen.

Wie kam es zu diesem Kurswechsel?

May: Weil der öffentliche Druck einfach zu groß wurde. Verbände, aber auch viele Händler selbst haben sich direkt bei der EU beschwert. Dazu haben zahlreiche Händler das Thema auf Social Media aufgegriffen, und in der Folge haben auch immer mehr Verbrauchermedien darüber berichtet. Was genau am Ende innerhalb der Kommission den Ausschlag gegeben hat, können wir natürlich nur vermuten – aber dieser öffentliche Druck dürfte eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Welcher konkrete Aufwand wäre auf die Versender zugekommen? Lässt sich das beziffern?

May: Für jedes einzelne Zielland brauche ich einen eigenen Bevollmächtigten, mit eigenen Meldungen, eigener Registrierung, eigenen Gebühren. Nach den Rückmeldungen, die uns Händler geschildert haben, liegen die laufenden Kosten pro Land grob bei 300 bis 500 Euro jährlich – bei 15, 20 belieferten Ländern kommt da schnell ein vierstelliger Betrag pro Jahr zusammen, nur für die Verwaltung, ohne dass sich am eigentlichen Produkt oder Umsatz irgendetwas ändert. Dazu kommt der Zeitaufwand: Prüfen, welches Land was verlangt, Bevollmächtigte suchen, Verträge abschließen. Die Kommission selbst hat den europäischen Markt für solche Dienstleistungen auf ein bis zwei Milliarden Euro jährlich geschätzt – das zeigt schon die Dimension.

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Der zusätzliche bürokratische Aufwand war doch eigentlich absehbar. Warum wurde das im Vorfeld nicht ausreichend berücksichtigt?

May: Ich glaube, viele denken beim Online-Handel zuerst an die großen Namen wie Amazon. Für einen Konzern ist so eine Pflicht nur ein weiterer Haken auf der Compliance-Liste, den eine eigene Rechtsabteilung abarbeitet. Aber E-Commerce ist eben nicht nur Amazon – da hängt auch eine riesige Zahl an Kleinst- und Kleinunternehmen dran, die genau diese Ressourcen nicht haben. Wenn man bei der Ausarbeitung vor allem die großen Player im Blick hat, geraten die Folgen für die Kleinen leicht aus dem Fokus.

Kommentar

von Stefan Riedl

Die EU wickelt den Binnenmarkt bürokratisch ab

Die EU war als Friedens- und Wohlstandsprojekt gedacht – heute produziert sie Standortnachteile im Akkord. Wer ein paar Pakete ins Nachbarland schickt, braucht dafür jeweils einen Bevollmächtigten pro Zielland: Bürokratie statt Unternehmertum. Was das der Umwelt bringt, bleibt dabei ungefähr so klar wie der Nutzen des nächsten Formulars. Offenbar wurde beim Online-Handel wieder einmal so gründlich an den kleinen Unternehmern vorbeigedacht, dass am Ende nur noch Konzerne übrig bleiben. So wird Europa im besten Fall zum Wohlstandsmuseum – aber ganz sicher nicht zur Boom-Region.

Das Muster ist bekannt: Erst wird eine komplizierte Pflicht geschaffen, dann entdeckt man ihre Folgen und empfiehlt gnädig, vorerst nicht zu sanktionieren. Rechtssicherheit sieht anders aus – und ein unternehmerfreundliches Marktumfeld, das zum Investieren einlädt, erst recht.

Passend dazu die Posse um die Versandlabels: Erst sorgen widersprüchliche Vorgaben für Verunsicherung, dann wird die Bürokratie-Tretmühle angeworfen, bevor die EU-Kommission die Versandlabel-Posse vorerst beendet. Bei der Bevollmächtigtenpflicht dasselbe Muster: Erst regulieren, dann korrigieren. So sieht der europäische Fortschritt im Jahr 2026 aus: Die absurdesten Folgen der eigenen Bürokratie werden vorläufig und unter Vorbehalt abgemildert. „Wow.“

Wurde vor Erlass der Vorschriften tatsächlich geprüft, wie sich das auf KMU auswirkt – oder wurden die Folgen unterschätzt?

May: Unterschätzt würde ich es nicht nennen, eher: politisch weggewogen. Handelsverbände haben genau vor diesen Folgen gewarnt, Entsorgungssysteme und der Bundesrat dagegen vor Trittbrettfahrern. Am Ende hat sich im Rat die Kontrollseite durchgesetzt – eine Bagatellgrenze für kleine Unternehmen gab es in der ursprünglichen Fassung schlicht nicht.

Könnte hinter solchen Regelungen ein Interessenkonflikt stehen – profitieren große Konzerne, weil kleine Anbieter verdrängt werden?

May: Eine bewusste Absicht würde ich niemandem unterstellen. Aber es besteht ganz real das Risiko, dass sich der Markt im grenzüberschreitenden Warenverkehr dadurch stark homogenisiert: Ein Konzern mit eigenen Landesgesellschaften schultert die Kosten für Bevollmächtigte nebenbei, für den Kleinstunternehmer ist dieselbe Pflicht ein Grund, den Auslandsversand ganz zu streichen. Wenn am Ende nur noch die Großen im EU-weiten Handel übrig bleiben, kann das eigentlich nicht im Sinne einer Europäischen Union sein, die für Vielfalt und offenen Binnenmarkt steht.

Wenn man sich zusätzlich die Versandlabel-Geschichte anschaut: Erzeugen solche Regelungen vor allem neue Pflichten statt mehr Rechtssicherheit? Sehen Sie ein Muster?

May: Ja, das Muster ist mir schon öfter begegnet. Ganz grundsätzlich ist es erstmal normal, dass neue Gesetze zu Beginn viele Fragezeichen aufwerfen – auch bei uns Juristen. Am Ende muss vieles erst durch Gerichte final ausgelegt werden, das wird beispielsweise auch bei der Versandlabel-Geschichte so sein. Der Punkt dabei: Diese Phase der Rechtsunsicherheit können sich große Konzerne im Zweifel leisten, sie halten eine Klage oder eine Übergangszeit wirtschaftlich locker aus. Kleine Händler können das nicht – für die bedeutet dieselbe Unsicherheit oft schon das Aus für den betroffenen Geschäftsbereich, noch bevor überhaupt final geklärt ist, was eigentlich gilt.

Die EU ist als Friedens- und Handelserleichterungsprojekt angetreten. Warum erleben kleine Unternehmen heute neue Hürden – ist die EU ihrer Einschätzung nach über das Ziel hinausgeschossen?

May: Der Binnenmarktgedanke ist nach wie vor richtig, keine Frage. Das Problem ist nicht die EU als Idee, sondern wie Regelungen im Detail gebaut werden: ohne Bagatellgrenzen und mit 27 verschiedenen nationalen Zuständigkeiten statt einer zentralen Lösung, wie beim OSS-Verfahren. Am Ende bekommen wir so eine bürokratische Kleinstaaterei des Marktes, statt die Grenzen für Waren wirklich zu öffnen.

Hintergrund

Wie das OSS-Verfahren funktioniert

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ermöglicht Online-Händlern, die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe zentral über das Finanzamt ihres Heimatlandes zu melden und abzuführen. Eine separate steuerliche Registrierung in jedem einzelnen EU-Land ist dadurch grundsätzlich nicht nötig. Genau eine solche zentrale Lösung fehlt bei der Bevollmächtigtenpflicht für Verpackungen: Dort müssen Händler weiterhin die Vorgaben jedes Ziellandes einzeln erfüllen.

Wie geht es jetzt weiter – womit müssen Händler in den nächsten Monaten rechnen, was sollten sie jetzt tun?

May: Aktuell verhandelt nur noch das Parlament eine abgespeckte Version, die eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vorsieht – bis 49 Mitarbeiter, bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Aber: Die erste Lesung ist frühestens für Oktober angesetzt. Bis dahin gilt die Pflicht unverändert, auch wenn eine Sanktionierung erstmal ausgesetzt sein soll. Das ist rechtlich aber nur eine Empfehlung, keine Garantie. Mein Rat an Händler: Wer aktuell exportiert, sollte die Entwicklung im Herbst genau verfolgen, nicht vorschnell auf Zusagen vertrauen, die noch nicht Gesetz sind, und sich bei Unsicherheit rechtlich beraten lassen, bevor größere Investitionen in Bevollmächtigte getätigt werden.

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