Neben der digitalen Brieftasche für Bürger plant die EU eine Wallet für Unternehmen. Das EUBW soll Identitätsnachweise, Attributbescheinigungen und rechtssichere Kommunikation ermöglichen und Verträge, Onboardings sowie Behördenkontakte vereinfachen.
Mit der neuen European Business Wallet (EUBW) werden Unternehmen ihre Identität nachweisen, Attribute bescheinigen und auch rechtssicher kommunizieren können.
Debatten zur digitalen Identität drehen sich derzeit überwiegend um die Bürger-Wallet, auch bekannt als EUDI-Wallet. Am 2. Januar 2027 soll ihr Einsatz in Deutschland starten. In ihrem Schatten, von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat die EU-Kommission am 19. November 2025 auch einen ersten Entwurf für eine European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW ist, neben der Data Union Strategy und dem Digital Omnibus Act, Teil des „Digital Package“ der EU, das darauf abzielt, administrative Belastungen und Doppelstrukturen abzubauen und so die Bürokratiekosten europäischer Unternehmen zu senken. Die EUBW ist quasi das Gegenstück zur EUDI-Wallet, eine digitale Infrastruktur für juristische Personen.
Die novellierte eIDAS-Verordnung, kurz eIDAS 2.0, verpflichtet jeden EU-Mitgliedstaat, bis Ende 2026 allen natürlichen Personen Europas eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) zur Verfügung zu stellen. Das Kürzel eIDAS steht für electronic Identification, Authentication and Trust Services. Es stellt den juristischen Rahmen für digitale Identitäten und Vertrauensdienste in Europa dar. Der ursprüngliche EUDI-Wallet-Plan sah vor, diese sowohl für natürliche als auch für juristische Personen zu konzipieren. Schon bald zeigte sich aber, dass Unternehmen andere Anforderungen an die Funktionalität der Wallet stellen würden als natürliche Personen. Aus diesem Grund startete die EU, mit den Planungen zur European Business Wallet, einen eigenständigen Ansatz für Unternehmensidentitäten und digitale Unternehmensnachweise.
Am 19. November des vergangenen Jahres beschloss und veröffentlichte sie ihren ersten Entwurf zur EUBW. Er richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen: von großen Konzernen, über mittelständische Betriebe, bis hin zu kleinen Einzelunternehmen und Selbstständigen.
Elektronische Identitäten und Attribute endlich auch für Wirtschaftsteilnehmer
Mehrere Funktionen wird die neue Business Wallet beinhalten: Unternehmen werden mit ihrer Hilfe ihre digitale Identität nachweisen und sich authentifizieren, digitale Nachweise abspeichern, verwalten und nutzen, Vertretungen und Berechtigungen managen, sowie qualifiziert miteinander und mit Behörden kommunizieren können.
Der elektronische Identitätsnachweis wird universell und grenzüberschreitend gelten, also für den gesamten EU-Binnenmarkt. Unternehmen werden ihn bei den unterschiedlichsten digitalen Anwendungen zum Einsatz bringen können. Etwa beim Login und der Authentifizierung bei Unternehmens-Portalen und -Plattformen oder bei Serviceportalen von Behörden.
Elektronische Attributbescheinigungen, im EU-Recht Electronic Attestations of Attributes genannt, sind digital gesiegelte Nachweise einzelner Eigenschaften eines Unternehmens, zum Beispiel ein Handelsregistereintrag, eine Gewerbeerlaubnis oder auch eine Vertretungsberechtigung. Die ausstellende Stelle, etwa eine Behörde oder ein Vertrauensdiensteanbieter, versieht den Nachweis mit einem Siegel, dessen Gültigkeit und Unversehrtheit der Empfänger dann automatisiert prüfen kann.
Für die unternehmerische Praxis bedeutet dies: viele alltägliche Geschäftsprozesse, etwa die Anbahnung eines Geschäfts, die Prüfung von Kunden, Partnern, Lieferanten und Dienstleistern – Stichwort: Know Your Customer und Know Your Business – werden sich so, EUBW sei Dank, spürbar erleichtern lassen. Unternehmen werden vor einem Vertragsabschluss über die Wallet abrufen können, ob ein potentieller Geschäftspartner im Handelsregister geführt wird und wie es um seine Bonität und Solvenz bestellt ist. Zeitintensive und langwierige mündliche Einzelabfragen, Papierauszüge und manuelle Vollmachtkontrollen werden der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission schätzt die jährliche EUBW-bedingte Kostenersparnis für Unternehmen auf mindestens 160 Milliarden Euro. Eine Beurteilung, die, laut Schuster, in der Wirtschaft durchaus geteilt wird: „Das Interesse, vor allem der Großunternehmen, an der Business Wallet ist immens. Sie sehen ein enormes Einsparpotential.“
Stand: 08.12.2025
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Und Business Value. Denn mit der Schaffung durchgängig digitaler und damit medienbruchfreier Abläufe, werden sich zahlreiche Geschäftsprozesse deutlich beschleunigen lassen. Liegt einer Bank im Fall einer privaten Kreditanfrage die Gehaltsabrechnung oder Bonitätsauskunft des Antragsstellers als geprüfter Nachweis in der EUDI-Wallet vor, wird sich der Kredit-Antrag schneller, unkomplizierter und medienbruchfreier – ohne Nachreichen von Papierdokumenten – bewerkstelligen lassen. Handelt es sich um einen Firmenkredit, wird die Bank die EUBW nutzen können, um Registereinträge und steuerliche Angaben zu prüfen – ebenso schnell und unkompliziert. Der Medienbruch entfällt auch hier, genauso wie lange Wartezeiten und etwaige Flüchtigkeitsfehler.
Doch die EUBW kann noch mehr: ein qualifizierter Zustelldienst wird an die Wallet angeschlossen sein. Er wird die elektronische Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten ermöglichen, nachweisbar und rechtssicher. Die Umsetzung wird dabei über einen Qualified Electronic Registered Delivery Service, einen qualifizierten elektronischen Einschreibe-Zustelldienst, erfolgen. Den Versand und den Empfang von Nachrichten und Dokumenten wird er rechtssicher belegen können. Ein deutlicher Vorteil gegenüber der heutigen E-Mail-Kommunikation, über die sich in aller Regel weder die Zustellung noch die Unversehrtheit einer Nachricht garantieren lassen können.
Zahlreiche Anwendungsfelder tun sich auf. Und das nicht für die Kommunikation von Unternehmen zu Unternehmen. Auch und gerade die Behörden-Kommunikation soll mit der EUBW ja vereinfacht werden. Unternehmen werden sich gegenüber staatlichen Einrichtungen ausweisen, verifizierte Dokumente austauschen, digitale Vollmachten verwalten sowie Genehmigungen, Zertifikate und andere Nachweise elektronisch übermitteln können und dies grenzüberschreitend innerhalb der gesamten EU. Registrierungs- und Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt werden sich so deutlich vereinfachen, beschleunigen und damit auch verbilligen lassen.
Was Unternehmen jetzt über EUDI und später über EUBW wissen müssen
Bis zur Einführung der EUBW wird es, wie gesagt, noch einige Zeit dauern. Ende 2026 soll der Rechtsakt verabschiedet werden. Unternehmen regulierter Branchen, die gesetzlich zu einer starken Authentifizierung verpflichtet sind, haben dann zwei Jahre Zeit, die entsprechende Infrastruktur in ihre Systeme zu integrieren.
Anders verhält es sich im Fall der EUDI-Wallet. Deren Einführung steht nun unmittelbar vor der Tür. Anfang 2027 ist es so weit. Staatliche Stellen werden verpflichtet sein, die neue Technologie ab diesem Zeitpunkt zu akzeptieren, haben jetzt also noch etwa ein halbes Jahr Zeit, ihre Systeme entsprechend vorzubereiten. Ab Ende 2027 dann werden alle Unternehmen der regulierten Branchen, etwa Banken, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Gesundheitseinrichtungen und große Online-Plattformen, die EUDI-Wallet als Identifikationsmittel akzeptieren müssen. Dass Unternehmen weiterer Branchen, auch ohne Zwang, nachziehen werden ist wahrscheinlich.
Damit sie ihren Systemen die Interaktion mit EUDI-Wallet-Besitzern ermöglichen können, müssen sie einheitliche, EU weit standardisierte Schnittstellen, ein EUDI Wallet Gateway, in ihre Systeme integrieren. Hierzu können sie entweder eine eigene Lösung entwickeln, eine Open Source-Komponente nutzen oder den Service einer Drittpartei (Wallet as a Service) in Anspruch nehmen.
Worauf genau sie bei der Erstellung und Integrierung des Gateways zu achten haben, und wie sie es testen können, erfahren sie im Ecosystem Knowledge Center der Website zur deutschen EUDI-Wallet. Dort befinden sich auch ein technischer Leitfaden, eine Check List und eine Sandbox für Testverfahren.
Der Prozess ist durchaus mit Aufwand verbunden, aber er lohnt sich. Denn: da der Einsatz der Wallets für den Endanwender schnell und unkompliziert erfolgt, lässt sich mit ihm die Abbruchrate bei digitalen Prozessen spürbar reduzieren. Da ihre Daten maschinenlesbar sind, sinken die Bearbeitungskosten. Und da sie gleichzeitig auch noch fälschungssicher sind, fördern sie die Sicherheit der Geschäftsprozesse. Drei Vorteile, die Unternehmen sich auch von der EUBW versprechen können werden. Nur wird hier noch der sichere Kommunikationskanal hinzukommen. Auch hier lohnt es sich also, am Ball zu bleiben und proaktiv mit den Vorbereitungen zur Integration zu beginnen, sobald der Rechtsakt verabschiedet worden ist.
Mit der Einführung der EUDI-Wallet Anfang 2027 und der EUBW (wahrscheinlich 2028 oder 2029) wird das Projekt der Digitalisierung europäischer Unternehmensprozesse zwei wichtige Meilensteine passieren. Mit Letzterer wird juristischen Personen in Europa erstmals eine Wallet-Infrastruktur zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe sie auf elektronischem Wege ihre eigene Identität nachweisen, ihre eigenen Attribute bestätigen und: mit anderen Unternehmen (und Behörden) rechtssicher kommunizieren können. Schuster ist überzeugt, dass die Wallet-Einführungen zwei entscheidende Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung Europas darstellen werden: „Ich glaube, dass sowohl die EUDI-Wallet als auch die Business Wallet der Digitalisierung europäischer Unternehmen einen echten Boost bescheren werden“.