Definition Was ist eIDAS 2.0?

Von Holger Hagedorn 2 min Lesedauer

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eIDAS 2.0 ist die Novellierung und Erweiterung der ursprünglichen eIDAS-EU-Verordnung zur Regulierung elektronischer Vertrauensdienste sowie elektronischer Identifizierungsverfahren. Sie ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft.

Die eIDAS 2.0-Verordnung schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen für digitale Identitäten. Sie gilt seit dem 20. Mai 2024 und soll sichere und medienbruchfreie digitale Behördengänge und Geschäftsprozesse ermöglichen.(Bild:  Canva / KI-generiert)
Die eIDAS 2.0-Verordnung schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen für digitale Identitäten. Sie gilt seit dem 20. Mai 2024 und soll sichere und medienbruchfreie digitale Behördengänge und Geschäftsprozesse ermöglichen.
(Bild: Canva / KI-generiert)

Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung von 2014 legte einen einheitlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fest, erreichte jedoch in der Praxis nur begrenzte Interoperabilität und Nutzung. Um dem zu begegnen, startete 2021 ein Reformprozess, der mit der Verordnung (EU) 2024/1183 zu eIDAS 2.0 führte. Das neue Rahmenwerk legt den Schwerpunkt auf eine mobile, nutzerzentrierte und grenzüberschreitend interoperable digitale Identität.

Hauptkomponenten von eIDAS 2.0

  • European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet): Kernstück der EUDI-Wallet ist eine vom Staat bereitgestellte, zertifizierte App, die Personalausweisdaten (PID), elektronische Attribute und qualifizierte Nachweise (z. B. Führerschein, Zeugnisse, Berufsqualifikationen) lokal auf dem Gerät speichert. Nutzer können diese datensparsam und souverän gegenüber natürlichen oder juristischen Personen/Behörden (Relying Parties) teilen. Beispiel: Statt des vollständigen Geburtsdatums kann nur das Attribut „über 18“ hinterlegt werden.
  • Qualifizierte elektronische Bestätigung von Attributen (QEAA): QEAA dient dem rechtsgültigen digitalen Nachweis u. a. von beruflichen Qualifikationen, Bankverbindungen und Bonität, Führerscheinen sowie Gesundheitsdaten (z. B. Rezepte oder medizinische Bescheinigungen).
  • Qualifizierte elektronische Archivierung: Sie ermöglicht die langfristige, manipulationssichere Aufbewahrung digitaler Nachweise und Dokumente.
  • Fernverwaltung qualifizierter Signaturen und Siegel: Dabei handelt es sich um Regelungen zu einer sicheren Cloud-Umgebung, die die mobile und rechtssichere Unterzeichnung von Dokumenten via Internetzugang erlaubt.
  • BrowWebsite-Authentifizierung (QWAC): Browser sind verpflichtet, qualifizierte Zertifikate zur Website-Authentifizierung anzuzeigen, um die Sicherheit bei der Nutzung von Online-Diensten zu erhöhen.

Zeitplan eIDAS 2.0

Nach dem Inkrafttreten von eIDAS 2.0 am 20. Mai 2024 bestand eine bis Ende 2025 befristete Veröffentlichungspflicht zu finalen technischen Spezifikationen und Standards für Wallets und Vertrauensdienste. Für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie S-Trust (Sparkassen-Finanzgruppe) oder die Deutsche Telekom Security GmbH bestand eine Anpassungspflicht der Fernverwaltung bis zum 21. Mai 2026. Die Bereitstellung mindestens einer zertifizierten EUDI-Wallet muss in allen EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2026 erfolgen. Ab Anfang 2027 besteht im öffentlichen Sektor eine Akzeptanzpflicht gegenüber der EUDI-Wallet und ab Ende 2027 gilt diese Akzeptanzpflicht auch für Unternehmen, die als Relying Parties auftreten. Bis zum Jahr 2030 schließlich sollen mindestens 80 Prozent der EU-Bürger die EUDI-Wallet nutzen.

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