Definition Was ist ein Kredit oder Darlehen?

Redakteur: Sarah Gandorfer

Ob Darlehen, bargeldlose Zahlung per Kreditkarte, eine vertragliche Vorleistung oder ein Bankkredit, überall hier wird dem Schuldner Geld unter Verpflichtung der Rückzahlung überlassen. Meist verlangt der Kreditgeber dafür Zinsen.

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(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Das Wort Kredit wird vom lateinischen credere, „glauben, vertrauen“, wie auch creditum, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“, abgeleitet. Mit Kredit wird die Überlassung von Kapital oder Kaufkraft für eine bestimmte Zeit bezeichnet. Der Kreditgeber (Gläugiber/Creditor) vertraut dabei auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Kreditnehmers (Schuldner), der Rückzahlung nachzukommen. Während der Schuldner von der Verpflichtung befreit ist, seine Leistung sofort zu erbringen.

Dementsprechend ist ein Kredit ein Oberbegriff für verschiedene wirtschaftliche Aktionen und nicht alleine auf das bei der Fremdfinanzierung überlassene Kapital bezogen. Hier einige Beispiele für Kredite:

  • Ein Lieferant gewährt dem Abnehmer einen Warenkredit und tritt in Vorleistung, wenn er dem Abnehmer die Waren überlässt, ohne Zug um Zug den Kaufpreis zu vereinnahmen.
  • Ein Käufer wiederum gewährt dem Lieferanten Kredit, wenn er Anzahlungen oder Vorauszahlungen leistet, ohne sofort die Ware zu erhalten. Das nennt sich Kundenkredit.
  • Auch Arbeitnehmer erbringen in der Regel ihre Arbeitsleistung zuerst, bevor der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt hierfür vergütet.
  • Zahlung per Zahlungskarte wie Debitcard oder Kreditkarte.
  • Bürgschaften.
  • Das Darlehen, bei dem zwischen zwei Parteien eine Tilgungsvereinbarung getroffen wird.

Kredit und Darlehen

Kredit ist der Oberbegriff, zu dem als Unterbegriff das Darlehen gehört. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht das Darlehen in der Zurverfügungstellung eines Geldbetrags (§ 488 I BGB). Im Kreditgewerbe sind Darlehen mittel- und langfristige Kredite, die in einer Summe ausgezahlt und für die eine regelmäßige Tilgung vereinbart werden. Gemäß dieser Definition fallen beispielsweise Garantien oder Bürgschaften nicht unter Darlehen.

Neben dem Gelddarlehen gibt es auch das Sachdarlehen. Bei ersterem verpflichtet sich mit einem Darlehensvertrag der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung zu überlassen (§ 488 I S. 1 BGB). Der Darlehensnehmer ist wiederum verpflichtet, den geschuldeten Zins zu entrichten und bei Fälligkeit den Geldbetrag zurückzuzahlen (§ 488 I S. 2 BGB) und sofern vereinbart, Sicherheiten zu bestellen. Darlehensverträge kommen wie andere Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff. BGB), für Verbraucherdarlehen ist mit Ausnahme der Überziehungskredite die Schriftform vorgeschrieben (§ 492 I S. 1 BGB).

Beim Sachdarlehen verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vertretbare Sache zu überlassen (§§ 607 ff. BGB). Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen und die Sache in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten (§ 607 I BGB). Die Rückgabe der Sache erfolgt entweder bei Fälligkeit entsprechend einer Vereinbarung oder nach Kündigung (§ 608 BGB).

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