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Diese Produkte sind abgabepflichtig
Allgemein gilt, sobald ein kopierfähiges Gerät in die hiesige Handelskette gelangt, ist es von der Abgabe betroffen. So stehen die Distributoren als Importeur im Fokus. Zudem hat der Bitkom mit den Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden Gesamtvertrag geschlossen. Die Situation ist weiterhin komplex, da noch Gerichtsentscheidungen ausstehen. Unter anderem ist für Brenner, Scanner, Drucker, Kopierer, Smartphones, Tablets und Computer die Abgabe zu entrichten.
Zwischen Privat- und Unternehmenseinsatz unterscheiden
Die Höhe der Urheberrechtsabgabe für privat und geschäftlich genutzte Produkte unterscheidet sich beträchtlich. Mit Business-Geräten werden in der Regel deutlich weniger Privatkopien angefertigt. So sind beispielsweise für Privat-PCs 13,19 Euro pro Gerät zu zahlen, für gewerblich genutzte Computer fallen nur vier Euro an.
Herkunft des Distributors beachten
Grundsätzlich gilt: Bei deutschen Distributoren müssen sich Fachhändler keine Sorgen machen. Hier müssen also keine Urheberrechtsabgabe bezahlt werden, da derjenige, der die Ware in Deutschland in den Verkehr bringt (in diesem Falle der Distributor), in vollem Umfang haftet, erklärt Bernd Prütting, Geschäftsführer der Mediacom IT Distribution, gegenüber ITscope.
Buchführung ist das A und O
Experten warnen: Auf Fachhändler können hohe Nachforderungen zukommen. Sie werden beim Kauf von ausländischen Distributoren zum Importeuer und sind somit selbst für die Abführung der Urheberrechtsabgabe zuständig. Der Hintergrund: Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert Händler regelmäßig dazu auf, die Bezüge der letzten sechs Monate zu melden.
So empfiehlt ITscope-Geschäftsführer Mund: „Wenn Sie im letzten halben Jahr viel bei einem ausländischen Distributor bestellt haben, ist eine gründliche Buchführung das A und O. Wir empfehlen deshalb unsere Plattform, weil sie eine hervorragende Basis zur Verwaltung aller Bestellungen inklusive eine entsprechend großen Lieferantenbasis liefert.“
Seit Juni 2014 informiert die Plattform ITscope.com im System noch vor dem Kauf automatisch per Pop-up, wenn für ein Produkt Urheberrechtsabgaben anfallen und wie hoch diese sind.
Teilnahme an einem Gesamtvertrag bringt Vorteile
Ein Gesamtvertrag, wie ihn der Bitkom mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt hat, bringt Rabatte bei der Pauschalabgabe auf diverse Reprographie-Geräte. Eine Mitgliedschaft kostet allerdings, so lohnt sie sich erst ab einem bestimmten Umfang bestellter Geräte. Seit Anfang 2014 begünstigt der Vertrag auch Computer. Detailliertere Informationen dazu gibt es auf den Bitkom-Informationsseiten. □
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