Tipps von ITscope zu den Urheberrechtsabgaben

Das bedeuten die Urheberrechtsabgaben für den Channel

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Was ist die Urheberrechtsabgabe?

Die erste Urheberrechtsabgabe fiel laut ITscope bereits 1971 auf Leerkassetten an und wird auch Pauschalabgabe genannt. Sie ist in Deutschland im § 54 des Urheberrechtsgesetzes verankert und belegt kopierfähige Geräte wie Scanner, Drucker, Kopierer, Brenner, Smartphones, Tablets und Computer mit einem Zuschlag.

Komplizierter ist die Lage bei USB-Sticks, Speicherkarten und Festplatten, in denen die Höhe der festgelegten Sätze momentan noch ausgehandelt wird.

Warum gibt es die Urheberrechtsabgabe?

Grundgedanke des Urheberrechts ist der Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern. Mit den Abgaben soll pauschal das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch bezahlt werden, auch wenn dieser Schritt möglicherweise nicht für jeden Marktbeteiligten in dieser Form nachvollziehbar ist.

Wer bestimmt die Höhe der Abgabe?

Dazu sprach ITscope mit Markus Scheufele, dem Bereichsleiter für Urheberrecht beim Bitkom. Laut ihm legen die Verwertungsgesellschaften, die in Deutschland für Urheberrechtsinhalte zuständig sind, die Vergütungssätze einseitig fest und veröffentlichen diese anschließend im Bundesanzeiger. Die Höhe der Abgaben variiert je nach Gerät. Beispielsweise fallen für Smartphones mit einer Kapazität ab acht Gigabyte 36 Euro, für Scanner 12,50 Euro und für Kopierer mit einer Leistung ab 40 Seiten pro Minute 87,50 Euro an.

Wer verdient daran?

Die Verwertungsgesellschaften (Gema, VG Wort und VG-Bild-Kunst) nehmen die Urheberrechtsabgabe im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten ein und behalten einen Teil zur Deckung ihrer eigenen Kosten.

Nach Bitkom-Schätzungen flossen zwischen 2011 und 2013 den Urhebern allein aus dem Verkauf von Computern rund 240 Millionen Euro zu.

Wer ist betroffen?

Hersteller, Importeure, Distributoren und Fachhändler: Alle, die von der Urheberrechtsabgabe betroffene Produkte in Verkehr bringen, müssen laut § 54b des Urheberrechtsgesetzes die Abgabe entrichten. Bei Fachhändlern trifft das zu, wenn Sie zum Importeur werden, das heißt: Wer als Händler ein Produkt importiert, dass seinem bisherigen Handelsweg noch entsprechend belastet wurde, muss die Abgabe entrichten.

Besonders problematisch sind laut Scheufele die andauernden Aushandlungen zur Höhe der Urheberrechtsabgabe, so dass Distributoren Rückstellungen bilden müssten, um hohen Nachzahlungen vorzubeugen.

Tipps von ITscope zum Thema Urheberrechtsabgabe gibt es auf der nächsten Seite.

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