Definition Was ist das Urheberrecht?
Urheberrechtliche Bestimmungen dienen dem Schutz geistigen Eigentums, sie wurden in der Vergangenheit stetig weiterentwickelt und schließlich 2018 grundlegend reformiert. Lesen Sie hier Wissenswertes zum Thema Urheberrecht!
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Das Urheberrecht regelt den Anspruch auf Schutz eines durch den Urheber erstellten Werkes in geistiger und materieller Hinsicht. Der Rechtsbestand besitzt sowohl subjektiven als auch absoluten Charakter und schützt prinzipiell die Ergebnisse literarischen (z.B. Sprachwerke), wissenschaftlichen sowie künstlerischen (z.B. Ton-, Film- & Lichtbildwerke) Schaffens. Dem Urheber werden durch das Urheberrecht die uneingeschränkten Verwertungs- und Nutzungsrechte an seinem Werk zugestanden, auch besitzt er bei fremder Nutzung seines Werkes das Recht auf ein angemessenes Entgelt.
Das Urheberrecht – Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Basis für den Urheberrechtsschutz stellen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965 in der aktuellen Fassung von 2018, das Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) sowie das Verlagsgesetz (VerlG) dar. Zwar wurde Im historischen Verlauf der einschlägigen Gesetzgebung zwecks Bestimmung des zu schützenden Bereiches zunächst die enumerative Form gewählt, um jedoch beispielsweise auch Neuerungen technischer Natur einschließlich Innovationen im IT-Bereich einbeziehen zu können, gelangt heute eine abgewandelte Form zur Anwendung, welche die zu schützenden Objekte bzw. Bereiche grundsätzlich eingrenzt (Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst) und je nach aktuellem Bedarf durch Auflistungen ergänzt.
Das Urheberrecht – welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Gewährung urheberrechtlichen Schutzes für das Ergebnis eines Schaffensprozesses ist an einige Bedingungen gebunden. So hat das Werk die Persönlichkeit des Urhebers widerzuspiegeln und muss zweifelsfrei bestimmt bzw. in seinen Eigenschaften beschrieben werden können. Darüber hinaus ist eine ausreichende Schöpfungshöhe erforderlich, d.h. dem Werk muss ein Mindestmaß an Wertschöpfung und Originalität innewohnen, um als schutzwürdig im urheberrechtlichen Sinn zu gelten. Auch bedarf es dazu der Einzigartigkeit, denn das zu schützende Werk darf keinem bereits existierenden Objekt ähneln oder gar gleichen. Aus dem Gesagten folgt, dass etwa Sprachen, Kochrezepte, künstlerische Techniken oder historische Begebenheiten niemals Gegenstand schutzrechtlichen Handelns sein können.
Die Reform des Urheberrechts 2018
Das deutsche Urheberrecht wurde im September 2018 reformiert und mit einigen Neuerungen versehen, die vor allem der Optimierung der praktischen Anwendbarkeit des Gesetzes dienen. So sind Internet-Suchmaschinen nun verpflichtet, zur allgemeinen Online-Ansicht vorgesehene Werke bzw. deren Auszüge bereits beim Hochladen - etwa durch den Einsatz technischer Filter - auf das Vorhandensein urheberrechtlichen Schutzes zu prüfen. Generelle Ziele der Reform bestehen, nicht zuletzt angesichts der steigenden Verbreitung kommerzieller Werke über das Internet, unter anderem in einer Stärkung der rechtlichen und finanziellen Stellung von Urhebern, was hauptsächlich durch eine über Verwertungsgesellschaften bzw. online über mögliche technische Mechanismen zu organisierende strikte Einhebung von Lizenz- bzw. Nutzungsgebühren auch bei lediglich auszugsweiser Verwendung geschützter Werke erreicht werden soll.
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