3 Euro Pauschale pro Warengruppe Billig-Bestellungen: Jetzt wird Zoll fällig

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Ob Mode, Ladekabel oder Spielzeug: Wer günstige Waren außerhalb der EU bestellt, zahlt künftig Zoll. Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Diese Regelung endet nun. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen.

Wer von Billig-Anbietern aus Übersee kauft, muss nun pro Warengruppe eine Zollpauschale von 3 Euro zahlen. (Bild: ©  studio v-zwoelf - stock.adobe.com)
Wer von Billig-Anbietern aus Übersee kauft, muss nun pro Warengruppe eine Zollpauschale von 3 Euro zahlen.
(Bild: © studio v-zwoelf - stock.adobe.com)

Millionen Pakete mit Online-Schnäppchen von Temu, Shein und anderen Anbietern aus Asien kommen täglich in der EU an. Jetzt kassiert der Zoll. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro.

3 Euro fallen schnell ins Gewicht

Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen - und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. Experten haben bereits festgestellt, dass Preise auf Online-Plattformen entsprechend gestiegen sind.

Zollpauschale für zwei Jahre geplant

Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.

Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten.

Bearbeitungsgebühr soll im November auch noch kommen

Die 3-Euro-Pauschale ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Spätestens ab 1. November 2026 soll zusätzlich zur pauschalen Zollabgabe noch eine Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) gelten, die die EU-Kommission noch festlegen muss.

Weitere Tipps der Verbraucherzentrale

Kennt man den jeweiligen Händler nicht, sollte man vor einer Bestellung sicherheitshalber das Impressum und die Versandkonditionen genau prüfen, um den Unternehmenssitz und mögliche Kosten zu ermitteln, rät die Verbraucherzentrale. Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg - Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Neben den Kosten sind beim Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern auch eingeschränkte Verbraucherrechte ein Thema: Widerruf und Gewährleistung seien gegenüber Händlern außerhalb der EU schwerer durchsetzbar, Retouren oft problematisch, so die Verbraucherschützer.

DHL stattet Zusteller mit Kartenterminals aus

Bei den meisten Transportdienstleistern können die Schulden entweder direkt bei der Zustellerin oder dem Zusteller in bar oder vorab online beglichen werden. Anbieter DHL stattet seine Zusteller zudem nach eigenen Angaben nach und nach mit Geräten zur bargeldlosen Bezahlung aus. Ab Ende Juli sollen Zoll- und Nachentgelte so flächendeckend unbar beglichen werden können. Schon jetzt sei der Service in einigen Regionen verfügbar.

Akzeptiert werden den DHL-Angaben zufolge Girocards, Kreditkarten sowie auch mobile Bezahlverfahren per Smartphone oder Smartwatch. Nur die Bezahlung des Nachnahme-Services ermöglicht der Transportdienstleister aus Sicherheitsgründen unbar lediglich per Girocard. Die Möglichkeit zur Barzahlung besteht über alle DHL-Services hinweg auch weiterhin.

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