Definition Was ist der Verbraucherschutz?

Autor / Redakteur: Laimingas / Sarah Nollau

Verbraucherschutz bezeichnet Maßnahmen, die Käufer von Gütern und Dienstleistungen vor einer Übervorteilung durch Hersteller und Verkäufer schützen sollen. Diese Maßnahmen werden zum Teil vom Staat, zum Teil durch Verbraucherschutzverbände umgesetzt.

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(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Der Schutzbedarf der Konsumenten beruht auf der angenommenen Grundlage, dass diese gegenüber Anbietern nicht gleichgestellt sind, da ihnen zahlreiche Informationen, Fachkenntnisse und Erfahrungen über ein Produkt oder eine Dienstleistung fehlen. Dieses strukturelle Ungleichgewicht soll durch entsprechende Verbraucherschutzmaßnahmen ausgeglichen und das Interesse der Konsumenten gegenüber Produzenten durchgesetzt werden.

Verbraucherrecht in Deutschland

Das deutsche Recht kennt kein explizites Verbraucherrecht. Vielmehr sind einzelne Normen, die dem Schutz direkt oder als Begleiterscheinung dienen, auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt. So bezieht sich etwa eine Trinkwasserverordnung direkt auf den Schutz der Verbraucher, während Nutzungsvorschriften zum Beispiel von Chemikalien gleichzeitig dem Arbeits-, Verbraucher- sowie dem Umweltschutz dienen können.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält viele Vorschriften, die einen Käufer bei Vertragsschließungen schützen sollen, etwa in Bezug auf Widerrufsrechte, Darlehen, Wohnungsanmietungen, Grundstückskäufen etc. Andere, ebenfalls über mehrere Gesetze verteilte Vorschriften fallen in das Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Hier werden Hersteller und Händler verpflichtet, bei Roh- und Zusatzstoffen, Produktionsverfahren und Verpackungen bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Die wichtigsten Regelungen betreffen Lebensmittel, Arzneien, kosmetische Produkte, Tabakerzeugnisse und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Auch eher abstrakte Themenbereiche können unter den Verbraucherschutz fallen, so zum Beispiel die seit 1999 gültige Insolvenzordnung für Privatpersonen oder das Wettbewerbsrecht, das nicht mehr nur Konkurrenten untereinander vor Missbräuchen bewahren soll, sondern nach moderner Rechtslage auch Aufgaben des Verbraucherschutzes erfüllen muss.

Verbraucherzentralen (VZ)

In Deutschland werden viele Aufgaben des Verbraucherschutzes von den entsprechenden Zentralen in den Bundesländern übernommen. Sie arbeiten unter staatlichem Auftrag, sind als gemeinnützig anerkannt und in der übergeordneten Organisation der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zusammengeschlossen.

Zu ihren Zielen gehören die Beratung, Information, Hilfeleistung und rechtlicher Beistand in Fragen des privaten Verbrauchs. Dazu zählen beispielsweise:

  • Kaufrecht
  • Dienst- und Werkvertragsrecht
  • Kreditrecht
  • Schuldnerberatung
  • Versicherungen und Banken
  • Reiserecht
  • Ernährung
  • Umweltschutz u.v.m.

Rechte der Verbraucherzentralen

Die VZ haben gegenüber anderen Vereinen unter anderem das Privileg auf eine außergerichtliche Rechtsbesorgung. Sie können wie Rechtsanwälte gegen Entgelt Verbraucher außergerichtlich beraten und auch vertreten.

Außerdem dürfen sie sich seit 2002 individuelle Verbraucheransprüche abtreten lassen und diese von Anbietern einfordern und unter Umständen auch einklagen. Solche Ansprüche können auch zu Sammelklagen gebündelt und durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof geltend gemacht werden.

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