Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Barrierefreiheit: Wo Unternehmen jetzt nachschärfen müssen

Von Renata Jaffé 3 min Lesedauer

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Seit Juni 2025 macht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz digitale Zugänglichkeit für viele Unternehmen verbindlich. Die Bilanz fällt jedoch ernüchternd aus: Nur rund jede achte Website erfüllt die höchsten gesetzlichen Standards.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFST) ist seit Juni 2025 in Kraft. Die Umsetzung bei deutschen Websites lässt jedoch zu wünschen übrig: Einer Umfrage zufolge haben erst 8 Prozent die Vorgaben umgesetzt.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFST) ist seit Juni 2025 in Kraft. Die Umsetzung bei deutschen Websites lässt jedoch zu wünschen übrig: Einer Umfrage zufolge haben erst 8 Prozent die Vorgaben umgesetzt.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Laut Gisma University kommt nur rund jede achte Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vollständig nach. Viele Betreiber haben erste Anpassungen vorgenommen, doch im laufenden Betrieb entstehen weiter Bruchstellen. Für IT-Verantwortliche und digitale Dienstleister sollte spätestens jetzt klar sein: Wer nicht ganze Prozesse ändert, schließt Lücken nur vorübergehend.

Aus Einzelprüfung wird Prozessrisiko

Vor dem Inkrafttreten des BFSG lag der Fokus vieler Unternehmen auf schnellen Korrekturen. Sichtbare Mängel wurden beseitigt, einzelne Seiten geprüft, Inhalte überarbeitet. Das war ein sinnvoller Start, löst aber nicht das Grundproblem. Digitale Angebote verändern sich fortwährend: Neue Funktionen werden eingebunden, Marketing-Teams veröffentlichen unhinterfragt Kampagnenseiten, Shopsysteme erhalten Updates. Jede dieser Änderungen kann die Zugänglichkeit verbessern oder verschlechtern. Damit wird Barrierefreiheit zu einem Prozessrisiko. Eine Website kann heute korrekt funktionieren und nach dem nächsten Update wieder Barrieren enthalten. Genau deshalb reicht ein einmaliger Check nicht aus.