Verbraucherschutz im E-Commerce Widerrufsbutton wird im Online-Handel ab 19. Juni verpflichtend

Von Dr. Stefan Riedl 2 min Lesedauer

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Ab 19. Juni gilt ein neues Verbraucherrecht im deutschen Online-Handel, denn dann tritt die Widerrufsbutton-Pflicht in Kraft. Online-Shops riskieren Bußgelder, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden.

Der Widerrufs-Button wird im Online-Handel zur Pflicht.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Der Widerrufs-Button wird im Online-Handel zur Pflicht.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Ein Kauf ist mit wenigen Klicks erledigt, ein Widerruf kann hingegen zum Hürdenlauf werden. Das ändert sich ab dem 19. Juni 2026, denn dann tritt in Deutschland die Widerrufsbutton-Pflicht – eine bedeutende Neuerungen im Verbraucherschutz in Kraft. Bislang mussten Endkunden, die online einkaufen, ihren Widerruf häufig per E-Mail, PDF-Formular oder per Brief einreichen. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Onlineshops in Deutschland, die Verträge mit Privatpersonen abschließen, hingegen einen klar sichtbaren und unmittelbar erreichbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Per Klick können Kunden damit ihren Widerruf direkt im Shop erklären, ohne Umwege, ohne Formulare, ohne Warteschleife.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. „Wer etwas stornieren wollte, musste bisher oft suchen, formulieren und warten“, so Sebastian Hamann, Co-CEO von Shopware. Der Widerrufsbutton bringt seiner Darstellung nach das Gleichgewicht zwischen Kaufen und Widerrufen zurück. So können Verbraucher dann einen Onlinekauf direkt im Shop widerrufen, mit einem einzigen Klick, ohne Erklärung und ohne Wartezeit. Der Button muss „gut sichtbar und jederzeit erreichbar“ sein. Nach dem Widerruf erhalten Verbraucher automatisch eine elektronische Eingangsbestätigung.

Fristen im Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Es gilt auch nicht für alle Produktkategorien. Ausgenommen sind beispielsweise frische Lebensmittel, individuell angefertigte Produkte oder digitale Inhalte, deren Nutzung bereits begonnen hat.

Wichtig für Online-Händler

Für Händler ist der Stichtag der 19. Juni 2026. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Ausnahmen für kleine Shops oder geringe Umsätze, heißt es aus dem Hause Shopware. „Wer keinen funktionierenden Widerrufsbutton bereitstellt, riskiert nicht nur Bußgelder bis 50.000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes, sondern auch kostenpflichtige Abmahnungen und eine automatische Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage“, fasst der E-Commerce-Plattform-Anbieter zusammen.

Auch die Widerrufsbelehrung anpassen

Die technische Integration allein reicht nach der Darstellung von Shopware nicht: Händler müssen demnach auch ihre Widerrufsbelehrung anpassen, interne Bearbeitungsprozesse definieren und sicherstellen, dass eingehende Widerrufe rechtssicher dokumentiert und bearbeitet werden. Online-Händler müssen nach der Einschätzung von Hamann keine höhere Stornierungsrate befürchten. Shopware hat eine Checkliste und weiteren Informationen auf einer Info-Seite zur Widerrufsbutton-Pflicht zusammengetragen.

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