Seit dem 1. Juli dieses Jahres gilt für Online-Händler ein neues EU-weites Steuerrecht. Das stellt zahlreiche Händler vor umsatzsteuerliche Herausforderungen. Mit den Automatisierungslösungen von eClear können eBay-Händler ab sofort den neuen, rechtlichen Anforderungen nachkommen.
Händler, die innerhalb der EU grenzüberschreitenden Handel betreiben, müssen sich seit dem 1. Juli dieses Jahres an ein neues Gesetz halten.
(Bild: wetzkaz - stock.adobe.com)
25 Prozent in Dänemark, 22 Prozent in Slowenien und 19 Prozent in Deutschland – die Mehrwert- oder Umsatzsteuer ist in fast jedem EU-Land unterschiedlich. Für Online-Händler, die ihre Waren grenzüberschreitend an Endkunden verkaufen, wird es zunehmend schwieriger den Überblick zu behalten. Durch ein neues EU-weites Gesetz nimmt die bestehende Komplexität weiter zu. Händler, die pro Jahr Waren im Wert von mehr als 10.000 Euro (netto) in der EU versenden, müssen seit dem 1. Juli 2021 Umsatzsteuer im jeweiligen Land abführen.
„Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, ist eine große Herausforderung für den E-Commerce“, betont Paolo Levoni, Head of Product Engagement & EU CBT bei eBay. Um eBay-Händlern das Geschäft zu erleichtern, arbeitet das Unternehmen ab sofort mit eClear zusammen. Der Dienstleister bietet mit seiner Full-Service-Lösung ClearVAT die komplette Abwicklung der steuerrechtlichen Pflichten aus grenzüberschreitenden Handelsgeschäften in Europa inklusive Registrierung, Meldung und Haftung oder automatisiert mit Einzellösungen spezifische Abläufe der Transaktionen.
Umsatzsteuerautomatisierung mit eClear
Mit den Automatisierungslösungen erhalten Verkäufer bei eBay Zugriff auf über 1.200.000 Steuercodes, gut 300.000 davon für Ausnahmen und Reduzierungen. Die Datenbank kennt laut dem Dienstleister sämtliche Umsatzsteuerregeln, die in den EU-27-Ländern sowie in Großbritannien angewendet werden müssen. „Verkäufer müssen ihre Prozesse optimieren und automatisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Kunden zu binden. Unsere Lösungen minimieren Kosten- und Zeitaufwände und unterstützen Händler dabei, ihre Steuerabwicklungen zu digitalisieren“, sagt Annett Schaberich, Syndikus-Steuerberaterin und VP Tax Compliance bei eClear.
Annett Schaberich, Syndikus-Steuerberaterin und VP Tax Compliance bei eClear (Bild: eClear)
Des Weiteren können Händler mit der OSS+ Produktreihe von eClear ihre Meldungen zum One-Stop-Shop der Europäischen Union automatisieren. eClear ermöglicht dabei auch die Einbeziehung und korrekte Abbildung von Transaktionen über Warenlager im EU-Ausland.
Der One-Stop-Shop (OSS) der EU
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die zweite Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU-Kommission. Verbunden damit ist die Einführung des One-Stop-Shop, kurz OSS oder „einzige Anlaufstelle“. Der One-Stop-Shop bezeichnet die zentrale Abwicklung aller umsatzsteuerlichen Melde- und Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Warenhandel mit Konsumenten in den EU-27 ergeben, in einer einzigen steuerlichen Erklärung. Für die Antragstellung in Deutschland steht das BZSt-Online-Portal (BOP) zur Verfügung. Hierzu wird die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) benötigt. Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine eigene Anlaufstelle, bei der sich dort ansässige EU-Händler registrieren können. Die Inanspruchnahme dieser Regelung setzt voraus, dass sich der Händler dafür registriert. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die zuständige Stelle.
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