Definition Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird auf das Entgelt erhoben, das Unternehmen von ihren Kunden für Lieferungen und Leistungen erzielen. Sie ist in der EU einheitlich geregelt. In Deutschland gilt hierfür das Umsatzsteuergesetz (UStG).
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Die Umsatzsteuer wird als durchlaufender Posten bezeichnet, weil die Steuer das Unternehmen gar nicht belastet: Sie wird von den Kunden erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Sie wird in diesem Zusammenhang daher auch als indirekte Steuer bezeichnet, denn Steuerempfänger (in dem Fall das Unternehmen durch die Kaufpreiszahlung inklusive Umsatzsteuer) ist nicht die Steuerbehörde, die die Steuer dann jedoch erhält.
Die Unternehmen leiten die erhobene Umsatzsteuer an die Finanzbehörden weiter – entweder nach Abschluss des Geschäftsjahres in Zusammenhang mit der Steuererklärung oder im Rahmen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie haben den Vorteil, dass die Umsatzsteuer nicht nach dem Steuerbescheid insgesamt zu überweisen ist, sondern dass das Steueraufkommen über das Jahr verteilt wird. Für gekaufte Ware, etwa einen Computer, kann ein Unternehmens die bezahlte Umsatzsteuersumme vom Finanzamt dagegen zurückfordern. Hier spricht man vom Vorsteuerabzug.
An den Austausch von Waren und Leistungen gebunden
Lieferungen und Leistungen sind der Grund, weswegen Umsatzsteuer gesetzlich erforderlich wird. Daher wird diese Steuerart auch zu den Verkehrssteuern gezählt.
Der Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 Prozent. Da er nur auf Lieferungen und Leistungen erhoben wird, darf er zum Beispiel nicht mit Rabatten oder Skonti verbunden werden. Es gibt jedoch einige Leistungen, die nicht die 19 Prozent Aufschlag erforderlich machen, sondern für die der sogenannte ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
Hierzu zählen unter anderen:
- Bücher und Zeitschriften
- Nahrungsmittel
- landwirtschaftliche Produkte
- kreative Leistungen
- journalistische Leistungen
- Hotel- und Gaststättenübernachtungen
Zudem gibt es auch Leistungen, die von der Umsatzsteuer grundsätzlich ausgenommen sind. Dazu gehören unter anderem Lieferungen ins Ausland, pflegerische Leistungen oder bestimmte Postprodukte. Manchmal ist es auch strittig, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, zum Beispiel bei der Einschätzung einer kreativen Leistung. Hier ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner für eine kompetente Beurteilung.
Umsatzsteuer-ID ist Voraussetzung
Um den durchlaufenden Posten der aus Vorsteuer und Mehrwertsteuer bestehenden Umsatzsteuersummen abwickeln zu können, ist die sogenannte Umsatzsteuer-ID Voraussetzung. Sie kann jedes steuerpflichtige Unternehmen unverwechselbar identifizieren und ist bei jeder Transaktion beziehungsweise Kommunikation mit dem Finanzamt verpflichtend anzugeben.
Die ID beginnt mit den Großbuchstaben des Landes (beispielsweise DE für Deutschland) und wird mit 12 alphanumerischen Zeichen ergänzt. Rechnungen haben entweder diese ID oder die Steuernummer des betreffenden Unternehmens zu enthalten. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen ist es sogar Pflicht, dass die Umsatzsteuer-IDs von Absender und Empfänger aufgeführt sind.
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