Channel Fokus Refurbishing & Remarketing So wirkt sich das „Recht auf Reparatur“ auf Refurbishing aus

Von Lucas Schmidt und Mihriban Dincel 10 min Lesedauer

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Das „Recht auf Reparatur“ steht in den Startlöchern. Das Gesetz zielt auf die Stärkung der Verbraucherrechte ab. Aber auf Hersteller, Distributoren und IT-Dienstleister kommen damit neue Realitäten zu. Für manche eine Möglichkeit, für manche ein Hindernis?

Das „Recht auf Reparatur“ könnte den Prozess des Refurbishing an manchen Stellen vereinfachen.(Bild:  KI-generiert / Midjourney)
Das „Recht auf Reparatur“ könnte den Prozess des Refurbishing an manchen Stellen vereinfachen.
(Bild: KI-generiert / Midjourney)

Der Akku eines Mobiltelefons oder Notebooks macht schlapp? Früher war es ganz einfach: Klappe auf, Akku raus und einen neuen rein. Heute mit teils fest verbauten, verklebten und gelöteten Komponenten entpuppt sich dieses Vorhaben bei einigen Produkten etwas schwieriger. Oft muss ein Profi ran, Ersatzteile sind nur in original zu hohen Preisen oder nach einiger Zeit sogar gar nicht mehr verfügbar. Getreu nach dem Motto: „Neu ist immer besser“ verabschiedet man sich in solch einem Fall lieber vom alten Gerät, als es aufwendig zu reparieren. Das könnte sich nun ändern. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein gewinnen immer mehr an Bedeutung und das Reparieren nimmt wieder Fahrt auf. Dafür hat die EU eine Richtlinie auf den Weg gebracht, das „Recht auf Reparatur“. Die Verordnung soll Hersteller dazu verpflichten, Reparaturen und Informationen über Reparaturmöglichkeiten anzubieten sowie Ersatzteile zur Verfügung zu stellen und Reparaturhindernisse zu beseitigen.

Um das zu bewerkstelligen, kommen auf die Hersteller einige Veränderungen zu – angefangen beim Design der Produkte, bis hin zu Serviceleistungen während des Produktlebenszyklus. „Die Reparierbarkeit von IT-Hardware ist ähnlich wie die Nachhaltigkeit mittlerweile eine wesentliche Anforderung im Rahmen der IT-Kaufentscheidung“, analysiert Kathrin Dinh, Sustainability Manager HP Deutschland, die gegenwärtige Situation. Das bringt Vor- und Nachteile sowie strukturelle Veränderungen für den gesamten Channel mit sich. Das fängt schon vor der Produktion, beim Design der Produkte an, bestätigt Emanuel Lippmann, Program Manager ESG & Corporate Sustainability bei Dell Technolgies: „Wir legen beim Design unserer Produkte einen starken Fokus auf die Reparierbarkeit und die Möglichkeit des Refurbishment und des Recyclings“. Wichtig dabei ist beispielsweise, darauf zu achten, dass Komponenten nicht verklebt, sondern gesteckt oder mit wenigen Schrauben verbunden sind. Nur so sei eine Reparierbarkeit ohne Spezialwerkzeug möglich. Mit dem Circular-Design-Ansatz wolle der Hersteller den Produktlebenszyklus verlängern. Dell hat vor einiger Zeit in diesem Zusammenhang die Konzeptstudie „Concept Luna“ gestartet. Dort zeigt der Hersteller auf, was in Bezug auf Materialauswahl, Modularität und Reparierbarkeit grundsätzlich möglich ist, um den ökologischen Fußabdruck von IT-Systemen zu minimieren.

Europaparlament stimmt für „Recht auf Reparatur“

Ein Gesetz könnte den Refurbishing-Markt weiter ankurbeln – das „Recht auf Reparatur“. Vom Europaparlament wurde die Regel kürzlich abgesegnet. Stimmen nun auch die EU-Staaten dem Vorhaben zu, verpflichtet das Recht die Hersteller, Reparaturen für bestimmte Produktgruppen (Smartphones, Tablets, Displays, Server, Schweißgeräte und einige Haushaltsgeräte) anzubieten, über die Reparaturmöglichkeiten zu informieren und während einer Reparatur ein Leih- oder wahlweise generalüberholtes Gerät zu offerieren. Ersatzteile und Werkzeuge sollen zu angemessen Preisen verfügbar und Reparaturhindernisse verboten werden. Kritikpunkt ist jedoch, dass das Recht nur wenige Produkte umfasst.

Fokus auf Modularität und Kreislaufwirtschaft

Auf Modularität setzt auch Acer: „Mit unserer Vero-Produktlinie setzen wir neben nachhaltigen Materialien auf modulare Konstruktion. Die Geräte sind bewusst so konstruiert, dass sie einfach auseinanderzubauen, zu reparieren und aufzurüsten sind, um ihren Lebenszyklus zu verlängern“, beschreibt Alexander Bolzenthal, Country Service Manager DACH bei Acer. Das Bemühen endet jedoch nicht bei der Produktentwicklung. Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Anleitungen zur Selbstreparatur und die ordnungsgemäße Löschung von Daten tragen zur Langlebigkeit bei. Dell hat dafür einen Asset Recovery Service (ARS) ins Leben gerufen. Im Rahmen des ARS nimmt der Hersteller IT-Hardware am Ende ihrer Laufzeit zurück – herstellerunabhängig. Die Geräte werden dann entweder weiterverkauft, oder umweltgerecht recycelt. Auch in puncto Datenlöschung stelle Dell sicher, dass Daten nicht in falsche Hände geraten.

Diesen Übergang hin zu einer Kreislaufwirtschaft strebt auch Lenovo an. Das Unternehmen biete ebenfalls ARS an, verwendet eigenen Angaben zufolge seit 2005 recycelte Materialien in seinen Produkten. Hinzu kommen die Lenovo Certified Refurbished Services. „Unser proaktiver Ansatz begrüßt Schritte zur Standardisierung, die zur nachhaltigen Produktentwicklung beitragen und sicherstellen, dass wir in einer guten Position sind, um die Nachhaltigkeitsanforderungen unserer Kunden zu erfüllen“, beschreibt Georg Albrecht, Pressesprecher Lenovo Deutschland, die Bemühungen. Weiter hat sich Lenovo für das Geschäftsjahr 2025/26 Ziele gesetzt, die ebenfalls auf einen langlebigen Produktlebenszyklus abzielen. So sollen beispielsweise 84 Prozent der Reparaturen durchgeführt werden können, ohne dass der PC an ein Servicecenter geschickt werden muss (ausgenommen Android-Tablets und Bildschirme). Auch 76 Prozent der PC-Teile, die an das Servicecenter zurückgeschickt werden, sollen für eine spätere Verwendung repariert werden. Darüber hinaus sollen 90 Prozent der Kunststoffverpackungen von PC-Produkten aus recycelten Materialien hergestellt werden (gemessen am Gewicht und ausgenommen Tablets, Zubehör und Monitore).

Alexander Bolzenthal, Country Service Manager DACH bei Acer
„Das „Recht auf Reparatur“ stellt uns vor keine Herausforderungen. Wir haben die darin geforderten Punkte schon vorher erfüllt.“

Bildquelle: Acer

Einige Hersteller sind also für das Recht bereits gewappnet, anderen steht noch eine Umstrukturierung bevor: angefangen bei der Produktentwicklung bis hin zur Lagerlogistik. Acer beispielsweise hat dafür ein Ersatzteilhub in Polen eingerichtet. Das Hub gewährleiste die Ersatzteilverfügbarkeit und könne jeden Tag liefern. HP dagegen hält deswegen Ersatzteile für Firmennotebooks und PCs bis zu fünf Jahre nach Verkaufsende auf Lager.

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Das „Recht auf Reparatur“ verhindert reparaturbehindernde Produktionsweisen

Doch auch für den Rest des Channels, wird sich einiges ändern. So erhofft sich Kai Keune, Sustainable Business Development Manager bei AfB, durch das „Recht auf Reparatur“ eine Erleichterung des Refurbishment – „allerdings nur, wenn Ersatzteile zugänglich sind und angemessen bepreist“, postuliert er. Wirtschaftlichkeit spielt bei der Aufbereitung der Geräte eine entscheidende Rolle und so mancher Anbieter macht es den Refurbishern nicht leicht. „Bisher verhindern viele Hersteller im IT-Markt eine ressourcenschonende Verwertung ihrer Produkte durch verklebte oder verlötete Komponenten, nicht übertragbare Lizenzen und die begrenzte Verfügbarkeit von Originalersatzteilen zu Preisen, die oft mit denen neuer Geräte konkurrieren“, kritisiert Ralf Schweitzer, Geschäftsführer von GSD. Das würde im Widerspruch zu Herstellern stehen, die Nachhaltigkeitsbemühungen zeigen. Daher eignet sich insbesondere robuste Business-Hardware der A-Brands für den Refurbishing-Markt, „da diese bereits in der Primärproduktion auf längere Nutzungsdauer ausgelegt und Ersatzteile verfügbar sind, die entsprechende Möglichkeiten zur Aufrüstung bieten und somit auch ökonomisch wie ökologisch sinnvoll wiederaufbereitet werden können“, begründet Schweitzer. Weniger geeignet seien hingegen Einsteiger-Consumer-Produkte aus empfindlichen Materialien, erklärt BB-Net-Geschäftsführer Marco Kuhn. Hier würden die Aufbereitungskosten den Nutzen übersteigen.

Kai Keune, Sustainable Business Development Manager bei AfB
„Wenn Hersteller keine Techniken mehr einsetzen dürfen, die Reparaturen behindern, erleichtert das unsere Arbeit als Refurbisher.“

Bildquelle: AfB

Wie gravierend solche Produktionsweisen, die Reparaturen behindern, sein können, weiß Keune: „Heute kommt es durchaus vor, dass hochwertige Geräte verschrottet werden müssen, da das Refurbishing nur durch das Aufbrechen von Verklebungen und irreparable Beschädigungen der Lötarbeiten möglich wäre.“ Das „Recht auf Reparatur“ soll solche Reparaturhindernisse unterbinden, Reparaturen einfacher gestalten. Dadurch „kommt es perspektivisch zu einer höheren Verfügbarkeit voll funktionsfähiger Gebrauchtgeräte für den Secondhand-Markt. Das dürfte auch die Preise für Gebrauchtgeräte nochmals verringern“, schlussfolgert Thomas Gros, CEO und Mitgründer von Circulee. Er wirft jedoch ein, dass das Inkrafttreten des Rechts in Schwankungen bei der Qualität von Reparaturleistungen münden kann. „Nicht alle Anbieter verfügen über das gleiche Fachwissen oder die gleichen Standards. Gerade anspruchsvolle Unternehmenskunden könnten diese Unterschiede vom Gebrauchtkauf abhalten.“ Gleichzeitig kann eine Standardisierung von Hardware-Komponenten neue Designs und Materialien seitens der Hersteller fordern und folglich neue Reparaturprozesse für Refurbisher – es braucht entsprechendes Knowhow. „Hinzu kommen Investitionen in neue Tools, Maschinen und Ersatzteile, die für die Reparaturen benötigt werden“, zählt Gros auf.

Die Problematik mit Sicherheits-Updates

Kuhn vermutet mehr Effizienz, niedrigere Kosten und eine höhere Produktqualität beim Thema „Recht auf Reparatur“. „Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Hersteller Reparaturen weiterhin erschweren oder Software-seitig vorzeitige Obsoleszenz fördern“, gibt er gleichzeitig zu bedenken. Und diese Software-seitige Obsoleszenz ist nicht zu unterschätzen. So seien laut Schweitzer der große Energieverbrauch oder ein beendeter Software-Support Ausschlusskriterien für die Generalüberholung von Produkten. „In der IT ist der Lebenszyklus von Hardware vor allem durch die Verfügbarkeit der Software bestimmt“, bestätigt auch Arthur Schneider, Leitung Nachhaltigkeitsmanagement bei Bechtle. Das Support-Ende von Windows 10 ist ein solches Beispiel. Einige Geräte sind nicht kompatibel mit Windows 11. Ein Ausweg scheint die von Microsoft angekündigte Verlängerung der Sicherheits-Updates zu sein. In einem Blog-Eintrag wird diese aber als Überbrückungslösung benannt – und eine kostenpflichtige noch dazu. „Sofern die Sicherheit gewährleistet ist, ist für uns vorstellbar, dass manche das Geld in die Hand nehmen und den Umstieg auf Windows 11 noch etwas hinauszögern werden“, vermutet Keune. Es gebe aber auch Alternativen wie Linux Mint oder ChromeOS flex, gibt AfB zu bedenken.

Arthur Schneider, Leitung Nachhaltigkeitsmanagement bei Bechtle
„In der IT ist der Lebenszyklus von Hardware vor allem durch die Verfügbarkeit der Software bestimmt.“

Bildquelle: Bechtle

Stabile Nachfrage nach Refurbished-IT

Sollte sich das „Recht auf Reparatur“ also durchsetzen, bringt es trotz Software-seitigen Einschränkungen auf Hardwareseite Vorteile mit sich. Bei der aktuell hohen Nachfrage nach Refurbished-IT ist solch ein Benefit nicht zu unterschätzen. Einer Umfrage des Bitkom nach setzen neben Endkunden auch immer mehr Unternehmen auf generalüberholte Firmengeräte – insgesamt 15 Prozent. Weitere 15 Prozent ziehen den Einsatz von Refurbished-IT im eigenen Unternehmen in Betracht. „Wir gehen davon aus, dass Verbraucher künftig sogar vermehrt zu reparierbaren Geräten greifen werden und dass es auch im B2B-Markt einen Wandel zugunsten refurbished Produkten geben wird“, prognostiziert auch Keune. Das könnte zum einen auf wirtschaftliche und zum anderen auf ökologische Gründe zurückzuführen sein. „Verbraucher und Unternehmen erkennen deren ökonomische und ökologische Vorteile: hochwertige Geräte zu niedrigeren Preisen, ohne Einbußen bei Leistung oder Zuverlässigkeit“, fasst es Kuhn zusammen.

Eine stabile Nachfrage bestätigt ebenso Schweitzer, auch im B2B-Geschäft. Dabei seien aufbereitete Produkte nicht für jedes Unternehmen geeignet. „Daher ist eine fundierte Beratung und die Erklärung der Vor- und Nachteile aus meiner Sicht von entscheidender Bedeutung“, erklärt der GSD-Geschäftsführer. Schneider von Bechtle verzeichnet hingegen eine Konzentration auf den B2C-Markt, wenn es um Refurbished-IT geht. Zwar war „während der Corona-Pandemie ein Umdenken in Bezug auf Used-IT spürbar, es besteht aber weiterhin viel Luft nach oben. Das gilt für Privatunternehmen genauso wie für die öffentliche Hand“, erklärt der Leiter des Nachhaltigkeitsmanagements.

Der Trend schwappt über

Laut einer Bitkom-Umfrage nutzen bereits 15 Prozent der befragten Unternehmen Refurbished-IT, aber häufig nur in Einzelfällen.
(Bildquelle: Vogel IT-Medien)

Nicht nur Endkunden zeigen Interesse an generalüberholten Geräten, sondern mittlerweile auch Unternehmen. Einer Bitkom-Umfrage zufolge nutzen 15 Prozent der befragten Unternehmen Refurbished-IT in ihren Organisationen, ein Drittel davon in vielen Bereichen. Zum Vergleich: 2022 griffen nur 4 Prozent auf solche Geräte zurück. Weitere 15 Prozent ziehen aktuell den Einsatz in Erwägung. Unter bestimmten Voraussetzungen wären sogar mehr dazu bereit: steuerliche oder finanzielle Vorteile (61 %), Nennung der CO2-Einsparung im Nachhaltigkeitsbericht (30 %), lange Garantie (75 %) und Update-Versorgung (61 %).

Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit als Treiber

Gros nennt zum einen steigende Kosten und zum anderen die ESG-Pflichten als entscheidenden Treiber bei der Nachfrage nach Refurbished-Produkten und prognostiziert weiteres Wachstum. „Unseren Kunden ist es wichtig, dass die wiederaufbereiteten Geräte trotz ihrer verlängerten Lebensdauer auch weiterhin sämtliche (Sicherheits-)Updates unterstützen und dass ihr Wiedereinsatz, obwohl sie einen Aufbereitungsprozess durchlaufen haben, noch immer messbar CO2 einspart“, führt er an. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist hier das Stichwort, eine Direktive, die zahlreiche Organisationen betrifft und die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts fordert. Circulee bietet hierzu über einen Cloud-basierten Gerätemanager die Möglichkeit, Berichte über CO2-Einsparungen zu erstellen. Gros betont jedoch, „dass Refurbishing nicht automatisch besser für die Umwelt sein muss, dass sehen wir, wenn wir nur einmal den CO2-Fußabdruck einer Austauschbatterie betrachten.“Eine genaue Prüfung sei daher unerlässlich, um das Nachhaltigkeitsversprechen garantieren zu können. Dass ein solcher Nachweis gewünscht und gefragt ist, zeigt die Umfrage des Bitkom. Hier gaben knapp ein Drittel der befragten Unternehmen an, auf Refurbished-IT zurückgreifen zu wollen, wenn sie die dadurch erzielten CO2-Einsparungen im Nachhaltigkeitsbericht ausweisen können. „Wir weisen auf der Basis von drei wissenschaftlichen Studien jährlich die individuelle Wirkung aus anhand von mehreren ökologischen und sozialen KPIs“, nennt Keune daher einen Zusatzservice von AfB. Dieser Wirkungsnachweis sei auch als Belegdokument für das ESG-Rating und CSRD-Reporting wirksam. Einen ähnlichen offeriert Bechtle und berechnet bei Bedarf „die CO2-Ersparnis, die durch die Weiternutzung im Kreislauf erzielt wird und die Kunden für die Dokumentation ihrer eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen verwenden können“, konkretisiert Schneider das Vorgehen. Damit kann Refurbished-IT bei richtiger Überprüfung nicht nur bei der Wirtschaftlichkeit und Ökologie von Vorteil sein, sondern ebenso bei gesetzlichen Vorgaben.

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