Padawan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zieht Kreise

PC-Urheberrechtsabgabe: BGH bremst ZPÜ aus

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BGH-Entscheidung nicht überraschend

Wer die Rechtssprechung in Sachen Urheberrecht verfolgt, dürfte von der BGH-Entscheidung nicht überrascht gewesen sein. Denn im vergangenen Jahr waren bereits vier BGH-Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgehoben worden. (Siehe Beitrag: „Für PC- und Druckerhersteller ist bei der Kopierabgabe wieder alles offen“).

Neben anderem hatte das BVerfG unter anderem bemängelt, dass der BGH das Padawan-Urteil nicht berücksichtigt hatte beziehungsweise den EuGH nicht zu Rate gezogen hatte. Dabei ließ das BVerfG dem BGH alle Optionen offen: Der BGH dürfe nach dieser Entscheidung auch zwischen privater und betrieblicher Nutzung unterscheiden, wobei allerdings nicht zwingend davon ausgegangen werden müsse, dass beim betrieblichen Einsatz eines Gerätes keinerlei Privatkopien erstellt würden, so die Stellungnahme aus Karlsruhe.

Der BGH hat inzwischen reagiert und den EuGH angerufen. Eine Entscheidung wird erst für Mitte 2013 erwartet. Trotzdem muss der BGH auch die untergeordneten Instanzen auf die vom BVerfG vorgegebene Linie verweisen – sonst wäre der nächste Rüffel des BVerfG gewiss. Genau das hat der BGH getan, indem er dem OLG München vorgab, sich mit der Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu befassen.

Stillstand beendet?

Der Zitco hofft, dass nun Bewegung in die verfahrene Situation bei den PC-Urheberrechtsabgaben kommt. Bislang hat sich die ZPÜ nur mit einem Teil der Branche geeinigt, nämlich dem Bundesverband Computerhersteller (BCH), in dem hauptsächlich die großen A-Brands der PC-Anbieter sowie etliche Distributoren organisiert sind. 31 Mitglieder weist die Website des BCH derzeit aus.

Im Zitco dagegen sind hauptsächlich PC-Hersteller und Assemblierer organisiert, die in Deutschland produzieren. 43 Unternehmen präsentieren sich auf der Mitgliederseite des Zitco, zahlreiche weitere sollen ohne öffentliche Nennung Mitglied sein.

Doch auch wenn der Zitco dem BCH zahlenmäßig überlegen ist, vertritt er nach Marktanteilen nur einen kleinen Teil der Branche. Dennoch müssen die Rechteverwerter auch mit diesem Verband verhandeln, der sich immer wieder durch spektakuläre Entscheidungen profiliert.

Zum Padawan-Urteil hat der Zitco ein eigenes Gutachten vom ehemaligen Vorsitzenden Richter des für Urheberrechtssachen zuständigen BGH-Senats erstellen lassen. Dadurch sieht sich der Verband in seinen Kernforderungen gegenüber der ZPÜ bestätigt und hofft auch weiterhin auf juristische Erfolge.

Eine Zusammenfassung ist bei der Anwaltssozietät Hertin zu finden, die den Zitco vertritt. Das vollständige Gutachten kann beim Zitco angefordert werden.

Update

Die Vertretung von Zitco und anderen Betroffenen hat inzwischen gewechselt. Statt Hertin ist nun die Kanzlei KV LEGAL involviert, die auf ihrer Website weitere Beiträge zur Geräteabgabe bereitstellt.

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