Die Zukunft bleibt hybrid Cloud-Hype und As-a-Service auf dem Prüfstand

Von Dr. Stefan Riedl 8 min Lesedauer

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Das Geschäftsmodell „Gebrauchtsoftware“ profitiert von der Debatte um Digitale Souveränität und von einer partiell aufkommenden Abo-Skepsis. Vendosoft wendet sich als Marktakteur in diesem Umfeld zudem Open Source zu.

Auch im Cloud-Zeitalter gibt es Software-Lizenzen für den Weiterverkauf zu extrahieren.(Bild:  KI-generiert)
Auch im Cloud-Zeitalter gibt es Software-Lizenzen für den Weiterverkauf zu extrahieren.
(Bild: KI-generiert)

Das Geschäftsmodell „Gebrauchtsoftware“ bleibt auch in Zeiten von Cloud Computing bestehen, ist Björn Orth, Geschäftsführer bei Vendosoft, zuversichtlich. Gebrauchtsoftware wird seiner Darstellung nach „totgeredet, seit es die Microsoft Cloud gibt“ – ist aber doch immer noch da. Das sage eigentlich alles, findet der Geschäftsführer. Der Mittelstand folge demnach nicht einfach einem Narrativ, denn in vielen Betrieben wird noch gerechnet und folgerichtig erkannt, dass gebrauchte Microsoft-Lizenzen einfach günstiger kommen als die meisten Online-Pläne.

Wachsende Abhängigkeiten und schrumpfende Budgets

So langsam mehren sich laut Orth auch die Berichte von Unternehmen, die in die Cloud gegangen sind und erlebt haben, was es bedeutet, sich dort zu stark zu binden, nämlich:

  • hohe laufende Kosten,
  • wachsende Abhängigkeiten und
  • schrumpfende Budgets.

Datensouveränität gefordert

Folgt man der Argumentation des Vendosoft-Chefs, schwächt das den Cloud-Hype genauso wie die neu entflammte Frage nach der Datensouveränität, die an einigen Stellen Fragezeichen im Hinblick auf As-a-Service-Dienste hinterlässt:

  • Wo liegen meine Daten?
  • Wer kann im Zweifel darauf zugreifen?
  • Wie sicher ist ein „hosted in Europe“-Versprechen, wenn es von amerikanischen Hyperscalern kommt?

Hintergrund

Die Hyperscaler-Perspektive

Wie beurteilt man bei den Hyperscalern aus den USA die immerwährende Cloud-Act-Problematik, die Anbieter aus der EU häufig anführen? Ralf Wigand, National Security & IT-Compliance Officer bei Microsoft Deutschland, spricht für seinen Arbeitgeber, fasst aber gut jene Argumente zusammen, die immer wieder auch von anderen Marktakteuren aus den USA zu hören sind. Wigand betont, dass man bei Microsoft keiner staatlichen Stelle direkten, ungehinderten Zugang zu den Daten der Kunden gebe. Der oft zitierte US Cloud Act gelte nur für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden mit einer richterlichen Verfügung. „Wir haben uns gegenüber unseren Kunden verpflichtet, dass wir jede Anfrage einer staatlichen Stelle – egal, von welcher Regierung – nach Daten unserer Unternehmenskunden oder unserer Kunden aus dem öffentlichen Sektor anfechten werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt“, so Wigand, der ergänzt: „Unser erster Schritt ist außerdem stets, Anfragen an unsere Kunden weiterzuleiten oder sie darüber zu informieren.“ Transparenz sei zentral: Seit vielen Jahren würde Microsoft Informa­tionen zu behördlichen Datenanfragen veröffentlichen. Man habe gegenüber der US-Regierung zudem erfolgreich mehr Offenlegung erstritten.

Der oft zitierte US Cloud Act gilt nur für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden mit einer richterlichen Verfügung.

Ralf Wigand, National Security & IT-Compliance Officer, Microsoft Deutschland

Eine strategische Entscheidung

Björn Orth, Geschäftsführer, Vendosoft(Bild:  Vendosoft)
Björn Orth, Geschäftsführer, Vendosoft
(Bild: Vendosoft)

Voll auf Online-Dienste zu setzen, ist laut Orth heute keine reine IT-Frage mehr – sondern eine strategische Entscheidung. Er hält deshalb nicht „Cloud first“, sondern „Cloud right“ für die wirtschaftlich, funktional und sicherheitstechnisch smartere Lösung. In der Praxis läuft das auf hybride Lösungen hinaus. „Und schon sind wir bei neu versus gebraucht einkaufen“, bringt es Orth auf den Punkt.

Kommentar

von Stefan Riedl

On-Prem zwischen radioaktiver Zahnpasta und schottischem Whisky

Vor rund 100 Jahren war „radioaktive Zahnpasta“ ein Verkaufsschlager. 50 Jahre zuvor waren Hochräder „the next big thing“ und weitere 50 Jahre vorher, im Jahr 1820 verkaufte Johnnie Walker erstmals seinen schottischen Whisky. Zwei der drei genannten Produkte haben sich nicht durchgesetzt.

Aktuell stellt sich die Frage, ob es für gebrauchte Software eine Zukunft gibt, denn Cloud Computing, das Subscription‑Modell und Software as a Service könnten den Markt für Kauflizenzen (aus dem sich Gebrauchtlizenzen speisen) obsolet machen.

Fragt man Gebrauchtsoftwarehändler, wie sie sich vor diesem Hintergrund für die Zukunft rüsten, wird einerseits bezweifelt, dass der Markt für Gebrauchtlizenzen wegbrechen könnte, andererseits stellen sie bereits ihr Geschäftsmodell um, hin zu mehr allgemeiner Lizenzberatung und Softwaredistribution.

Bislang heißt die Antwort „hybrid“ und spricht für ein Sowohl‑als‑auch- statt für ein Entweder‑oder‑Modell. Und auch KI scheint Software nicht wirklich zu fressen, auch wenn davon immer wieder die Rede ist.

Einflussfaktoren auf das Gebrauchtsoftware-Business

Im Gegensatz zum Cloud-Modell können „ewige Lizenzen“ weiterverkauft werden.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Im Gegensatz zum Cloud-Modell können „ewige Lizenzen“ weiterverkauft werden.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Seit letztem Jahr beobachtet man bei Vendosoft eine gewisse Tendenz zur Cloud-Repatriation. Das Unternehmen begleitet eigenen Angaben zufolge einige Kunden und IT-Dienstleister, die Anwendungen gezielt zurück in eigene Rechenzentren holen. Die Gründe sind laut Orth vielschichtig, darunter:

  • Steigende Abokosten,
  • Abhängigkeiten und
  • Compliance-Konformität (DSGVO, NIS2, Cloud Act).

In manchen Betrieben summieren sich auf diese Weise die Nachteile auf. Und dann sei es sinnvoll, Teile der IT wieder On-Premises zu betreiben. Außerdem sei dann gebrauchte Software neuen Volumenlizenzen vorzuziehen.

Mehr Mitarbeiter als Endgeräte

Es gibt laut dem Vendosoft-Chef Szenarien, in denen On-Premises-Lizenzierungen immer günstiger kommen würden, als Produkte aus der Microsoft Cloud. Das sei der Fall bei Unternehmen, die mehr Mitarbeiter als Endgeräte haben. Zum Beispiel in Produktionsbetrieben, im stationären Handel, bei Autohäusern, Werkstätten, Krankenhäusern – „eigentlich überall, wo PC-Arbeitsplätze geteilt werden“, so der Manager.

Konkretes Rechenbeispiel

„Nehmen wir einen solchen Betrieb und der hat, sagen wir mal, 600 Mitarbeiter, die sich 400 Computer teilen“, setzt Orth als Eckdaten. Office 2016 und 2019 sind in diesem Beispiel im Einsatz, außerdem Exchange Server 2019. „Für alle drei Lizenztypen lief letzten Herbst der Support aus“, erklärt Orth. Man brauche also neue Software. „Die Empfehlung vieler IT-Berater wäre, jetzt in die Cloud zu wechseln“, sagt der Vendosoft-Chef. Aber: Office 365 E3 sei hier der passende Plan – und würde sich bei 400 Usern über vier Jahre auf etwa 540.000 Euro belaufen. Die Vendosoft-Empfehlung in dem Szenario: „600 Office 2024 Standard-Lizenzen gebraucht kaufen, den Exchange Server inklusive Software Assurance mit Device CALs betreiben und – sofern nötig – 400 Teams-EEA-Pläne hinzubuchen.“ Der Kostenfaktor im selben Zeitraum liege bei 386.000 Euro und man habe 154.000 gespart. „Und das ist noch ohne die jährlichen Preiserhöhungen gerechnet, die M365 mit jedem Jahr teurer machen!“, sagt der Manager und verweist ergänzend auf das hauseigene Whitepaper „Microsoft Supportende 2025: Cloudzwang oder strategische Wahl?“ mit detaillierten Szenarien.

Schwarze Schafe der Branche

Fragt man Orth nach den sprichwörtlichen schwarzen Schafen in der Branche, lautet seine Marktanalyse, dass sich die Lage für Endkunden deutlich verbessert habe. Der Prozess, den rechtskonformen Kauf und Verkauf gebrauchter Lizenzen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer verifizieren zu lassen, habe sich inzwischen durchgesetzt. „Das hat Vertrauen geschaffen – und macht es unseriösen Anbietern schwerer, sich im Markt zu behaupten“, so der Manager.

Hintergrund

Gebrauchtsoftware-Dokumentation

Damit im Auditfall möglichst keine Fragen offen bleiben, erhält der Käufer von seriösen Gebrauchtsoftware-Händlern eine umfangreiche Dokumentation, deren Bestandteile teilweise rechtlich geboten sind, aber teilweise darüber hinaus gehen können. Die juristisch gebotenen Bestandteile sind:

  • Kopien des relevanten Microsoft-Vertrags
  • Kopien der Product Use Rights (PURs)
  • Löschbestätigung des Vorbesitzers
  • Dokumentation der Lizenzhistorie
  • Lieferschein und Rechnung

Freiwillige Zusatzkomponenten (nicht abschließend):

  • Bestätigung der Info über den Lizenztransfer an den Hersteller
  • Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Käufer
  • Haftungsfreistellungsklausel

Kostendruck bei öffentlichen Ausschreibungen

Lediglich bei öffentlichen Ausschreibungen beobachtet man bei Vendosoft immer wieder, dass Angebote den Zuschlag erhalten, die jenseits seriöser Preisgestaltung liegen. Orth erklärt: „Software-Ausschreibungen werden fast ausschließlich über den Preis vergeben, der Kostendruck in diesem Segment ist hoch – das zieht leider auch Anbieter an, die Abstriche bei der Rechtssicherheit machen.“

Konsolidierung läuft

Grundsätzlich gesprochen sieht man bei Vendosoft eine Konsolidierung im Markt, wobei sich das Unternehmen als einer der führenden Player im Konsolidierungsprozess etabliert habe – nicht zuletzt wegen des konsequenten Fokus auf Rechtssicherheit. „Die Akzeptanz von gebrauchter Software in reinen On-Premises-Modellen und hybriden Strukturen ist erfreulich“, sagt Orth. Mit der Akzeptanz schwinde allerdings mancherorts der Fokus auf die lizenzrechtliche Sorgfalt. Orth erinnert daran, dass gebrauchte Lizenzen wasserdicht dokumentiert werden können. „Hier wünsche ich mir von allen Beteiligten – Anbietern, Systemhäusern und Käufern – die nötige Sensibilität“, so der Geschäftsführer.

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Gedankenspiel zum Gebrauchtsoftwaremarkt

Saubere Dokumentation und schwarze Schafe

Angenommen, ein Händler von gebrauchter Software kauft 1.000 Nutzungsrechte einer Software und hat dies gut dokumentiert. Woher weiß der Endkunde, dass dieser Händler auch nur maximal 1.000 Stück weiterverkauft?

Nehmen wir an, er verkauft jeweils 200 an Kunde A, B, C, D und E. Jedem gibt er jeweils eine Kopie seiner Dokumentation über den Erwerb der 1.000 Nutzungsrechte. Damit ist er eigentlich fertig. Alles ist verkauft.

Aber wer hindert ihn daran, nochmal 200 Lizenzen an Kunde F mitsamt einer weiteren Kopie seiner Dokumentation zu verkaufen? Ab dem Zeitpunkt wäre der Gebrauchtsoftwareverkauf nicht mehr legal und für den Käufer wäre das nicht transparent.

Daher sind beim Vertrieb gebrauchter Volumenlizenzen Absicherungsprozesse und aussagekräftige Dokumentationen sinnvoll, die seriöse Anbieter leisten können. Dazu gehören unter anderem: Vernichtungserklärung des verkaufenden Unternehmens, offizielles License‑Statement vom Lizenzgeber, Auszug aus dem Volume Licensing Service Center, Lizenzvertragskopien sowie Rechnung vom Lizenzgeber.

Zusammenarbeit mit dem Channel

Welche Kooperationsmöglichkeiten gibt es für IT-Systemhäuser und IT-Dienstleister? Wie können diese am Geschäft partizipieren? Orth führt aus, dass Systemhäuser und IT-Dienstleister vor einer anspruchsvollen Aufgabe stünden: „Ihre Kunden erwarten fundierte Empfehlungen zur Lizenzierung – aber das nötige Knowhow aufzubauen und die sich ständig ändernde Microsoft-Welt wirklich zu durchdringen, ist aufwendig und kostenintensiv.“ Sein Unternehmen bietet sich sozusagen als „Spezialist im Hintergrund“ an. „Wir stellen IT-Partnern unsere Expertise und unser Portfolio zur Verfügung – diskret, verlässlich und in jeder gewünschten Stückzahl“, so der Manager, der unterstreicht: „Wer mit uns kooperiert, kann seinen Kunden gebrauchte Microsoft-Lizenzen rechtssicher anbieten, hybride Lizenzmodelle entwickeln und hohe Einsparpotenziale aufzeigen – ohne selbst tief in die Materie einsteigen zu müssen.“

Hintergrund

Die ewige Lizenz und der Erschöpfungsgrundsatz

Wenn man so will, wurde vor etwa einem Jahrzehnt mit einem langjährigen und kostspieligen Gerichtsverfahren in der EU eine ganze Branche eröffnet: das Gebrauchtsoftware-Business. Eine große Rolle spielte der Begriff „Erschöpfungsgrundsatz“, auf dem der Handel mit Gebrauchtsoftware basiert. Dieser „Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts“ sagt im Grunde aus, dass sich das alleinige Verbreitungsrecht des Herstellers in dem Moment erschöpft hat, wenn eine Lizenz erstmalig von ihm oder mit seiner Zustimmung verkauft wurde.
Anschließend hat der Hersteller laut EuGH-Urteil keinen direkten Einfluss mehr auf die weiteren Besitzverhältnisse und der Weiterverkauf der „ewigen Lizenzen“ ohne Zustimmung von Herstellern wie Adobe, Oracle oder Microsoft kann damit erfolgen. Doch bis es zu dieser Rechtsprechung kam, musste eine „Bumpy Road“ durch die Gerichte beschritten werden.

Blick auf Open Source

Damit aus Volumenlizenzverträgen einzelne Lizenzen verkauft werden konnten, brauchte es einen langwierigen Rechtsstreit.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Damit aus Volumenlizenzverträgen einzelne Lizenzen verkauft werden konnten, brauchte es einen langwierigen Rechtsstreit.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Ein Punkt liegt Orth noch auf dem Herzen, im Hinblick darauf, dass die Nachfrage nach mehr Unabhängigkeit wächst und zwar Unabhängigkeit

  • von Hyperscalern,
  • von reinen Cloud-Strukturen und
  • von einseitigen Anbieterbeziehungen.

Das ist seiner Einschätzung nach nur folgerichtig und nicht zuletzt eine Frage der Resilienz eines Unternehmens. „Wir reagieren darauf, indem wir unser Portfolio konsequent ausbauen und unser Angebot um Open-Source-basierte Alternativen erweitern“, so Orth. Das sei keine Abkehr vom Kerngeschäft, sondern seine logische Weiterentwicklung als „Anbieter, der Alternativen schafft“.

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