Gebrauchte Lizenzen Künstliche Intelligenz und ihr Einfluss auf den Lizenzbedarf

Von Dr. Stefan Riedl 7 min Lesedauer

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Das Thema Cloud Computing bringt Gebrauchtsoftware-Händler weiterhin dazu, ihr Geschäftsmodell rund um Lizenzen zu verbreitern. Mit KI ist bereits der nächste Megatrend im Markt angekommen, der Einfluss auf die Branche ausübt.

KI hält Einzug in die Büroarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Lizenz-Situation im Unternehmen.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
KI hält Einzug in die Büroarbeit. Das hat Auswirkungen auf die Lizenz-Situation im Unternehmen.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Nach den Technologietrends Containerisierung und Virtualisierung wird nun auch Künstliche Intelligenz in den Unternehmen quasi allgegenwärtig. Dass KI den Lizenzbedarf beeinflusst, weiß Andreas Thyen, Verwaltungsratspräsident bei Lizenzdirekt und begründet dies damit, dass Unternehmen Anwendungen flexibler und perspektivisch effizienter nutzen. „Auch KI-Services wie Microsoft Copilot oder Recall drängen zunehmend auf Endgeräte und gar auf die lokalen Daten des Benutzers“, so der Lizenzprofi, der findet: „Davor kann nur gewarnt werden“. Aus Sicht eines Händlers sei vor allem entscheidend, wie Microsoft und andere Hersteller ihre Lizenzbedingungen für Hybrid-Cloud-Modelle gestalten. Hier würden schon länger Anstrengungen von verschiedenen Organisationen laufen und zwar gegen die Bündelung von Produktpaketen (etwa M365 einschließlich Teams). Gebündelt werde mitunter gar mit Cloud-Infrastrukturdiensten. „Da sich viele EU-Mitgliedstaaten außerdem zunehmend für digitale Souveränität einsetzen, könnten künftige Förderprogramme den Kauf von Softwarelizenzen unterstützen, die lokal betrieben werden“, schätzt der Manager.

Hintergrund

Die Abkehr von der ewigen Lizenz

Der britische Universalgelehrte John Ruskin wird mit dem Satz zitiert „Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten“. In der Gebrauchtsoftwarebranche sieht man das naturgemäß anders. Es ist eine Binsenweisheit, dass sich Software nicht abnutzt – vorausgesetzt, es werden Updates gefahren. Im Rahmen von Erneuerungsprojekten kommen Volumenlizenzpakete auf den Markt, die Lizenzhändler aufsplitten und neu verkaufen. Doch „die Cloud“, Subscription-Modelle und einhergehend eine schleichende Abkehr von der „ewigen Lizenz“ trüben die Aussichten etwas. Die Metapher von den dunklen Clouds, die aufziehen, liegt nahe.

Taumelnde Wirtschaft schaut auf die Kosten

Andreas Thyen, Verwaltungsratspräsident, LizenzDirekt(Bild:  LizenzDirekt)
Andreas Thyen, Verwaltungsratspräsident, LizenzDirekt
(Bild: LizenzDirekt)

Mehrere Entwicklungen stärken den Gebrauchtsoftware-Markt aktuell, berichtet Thyen. „Zum einen ist das allgemeine Kostenbewusstsein angesichts der wirtschaftlichen Lage bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gestiegen, was die Nachfrage nach preisgünstigeren Secondhand-Lizenzen begünstigt“, analysiert der Verwaltungsratspräsident. Zum anderen spiele das Thema digitale Souveränität in Europa eine immer größere Rolle: „Organisationen wollen endlich unabhängiger von Cloud-Diensten werden oder sehen von einem Umstieg bewusst ab. Sie suchen nach Lösungen, die sie auf ihren eigenen Systemen betreiben können.“ Politisch wird das Ziel laut Thyen von der EU schon lange verfolgt, an einer ernsthaften Umsetzung haperte es bisher aber. „Nun scheint es auch hier in der Breite angekommen zu sein und auch gesellschaftlich den Entschluss zugunsten von Souveränität zu geben. All diese Faktoren befeuern den Gebrauchtsoftware-Handel.“

Hintergrund

Gebrauchtsoftware-Dokumentation

Damit im Auditfall möglichst keine Fragen offen bleiben, erhält der Käufer von seriösen Gebrauchtsoftware-Händlern eine umfangreiche Dokumentation, deren Bestandteile teilweise rechtlich geboten sind, aber teilweise darüber hinaus gehen können. Die juristisch gebotenen Bestandteile sind:

  • Kopien des relevanten Microsoft-Vertrags,
  • Kopien der Product Use Rights (PURs),
  • Löschbestätigung des Vorbesitzers,
  • Dokumentation der Lizenzhistorie,
  • Lieferschein und Rechnung.

Freiwillige Zusatzkomponenten (nicht abschließend):

  • Bestätigung der Info über den Lizenztransfer an den Hersteller,
  • Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Käufer,
  • und Haftungsfreistellungsklausel.

VMware und Microsoft

„Wir verzeichnen derzeit eine stark steigende Nachfrage aus mehreren Segmenten, insbesondere bei VMware und bei Microsoft“, verrät der Lizenzspezialist. Einige Unternehmen würden bewusst bei On-Premises-Lösungen bleiben, während bei anderen die Kostenoptimierung einen Wechsel vom Neulizenzerwerb hin zur gebrauchten Lizenz auslöst. Zudem sorgt laut Thyen die wachsende Sensibilität für Datenschutz und der Wunsch nach digitaler Unabhängigkeit in Europa für zusätzliche Impulse im Markt. Dazu trage vor allem die US-Politik bei, die bestehenden EU-US Datenschutzabkommen die Vertrauensgrundlage abgraben würde.

KI kann ebenfalls den Lizenzbedarf beeinflussen, da Unternehmen Anwendungen flexibler und perspektivisch effizienter nutzen.

Andreas Thyen, Verwaltungsratspräsident, LizenzDirekt

Dunkle Clouds über dem Gebrauchtsoftware-Markt

Cloud Computing ist auf dem Vormarsch. Doch was heißt das für die Zukunftsperspektiven des Gebrauchtsoftware-Markts? Thyen wägt ab: „Obwohl Cloud Computing wichtig ist, werden On-Premises-Lösungen und klassische Kaufmodelle nicht verschwinden.“ Gerade in Branchen mit hohen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen – beispielsweise im öffentlichen Sektor oder im Gesundheitswesen – beobachtet man bei Lizenzdirekt eine anhaltende oder sogar steigende Nachfrage nach lokal installierbaren Anwendungen. Und auch aus Kostengründen wird On-Prem wieder verstärkt nachgefragt, sagt der Manager. „Cloud ist oft unkalkulierbar. Das haben die zahlreichen massiven Preiserhöhungen im Cloud-Bereich der großen Anbieter in den letzten Jahren anschaulich gemacht.“

Lizenzdirekt fährt ein Drei-Säulen-Modell aus IT-Consulting, Lizenzhandel und Lizenzmanagement. Neue Lizenzmodelle und Gesetzesänderungen habe man stets auf dem Radar, um frühzeitig reagieren zu können.

Hintergrund

Der Erschöpfungsgrundsatz

Wenn man so will, wurde vor etwa einem Jahrzehnt mit einem langjährigen und kostspieligen Gerichtsverfahren in der EU eine ganze Branche eröffnet: das Gebrauchtsoftware-Business. Eine große Rolle spielte der Begriff „Erschöpfungsgrundsatz“, auf den der Handel mit Gebrauchtsoftware basiert. Dieser „Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts“ sagt im Grunde aus, dass sich das alleinige Verbreitungsrecht des Herstellers in dem Moment erschöpft hat, wenn eine Lizenz erstmalig von ihm oder mit seiner Zustimmung verkauft wurde. Anschließend hat der Hersteller laut EuGH-Urteil keinen direkten Einfluss mehr auf die weiteren Besitzverhältnisse und der Weiterverkauf der „ewigen Lizenzen“ kann damit ohne Zustimmung von Herstellern wie Adobe, Oracle oder Microsoft erfolgen. Doch bis es zu dieser Rechtsprechung kam, musste eine „Bumpy Road“ durch die Gerichte beschritten werden.

Eine Frage der Lizenzkette

Die größten Herausforderungen liegen im Gebrauchtsoftware-Handel lange Zeit hinter der Branche, nachdem der EuGH 2012 für Klarheit gesorgt und den heutigen Markt legitimiert hat. „Nach wie vor besteht eine Challenge darin, alle Nachweise über die lückenlose Lizenzkette zu führen“, so Thyen. Lizenzdirekt dokumentiert vor diesem Hintergrund jede Lizenz sorgfältig, manipulationssicher und arbeitet eng und vorgangsbezogen mit spezialisierten Wirtschaftsprüfern und Anwälten zusammen, sagt der Manager. „So können wir unseren Kunden Rechtssicherheit bieten und uns gleichzeitig vor potenziellen Abmahnungen schützen.“ Auf der anderen Seite treibt das Unternehmen aktuell eine zunehmende Anzahl von – höchstwahrscheinlich – unseriösen Anbietern um. Insbesondere im öffentlichen Bereich würden sich solche Angebote häufen. „Besonders im öffentlichen Bereich sind gebrauchte Lizenzen eine willkommene Budgeterleichterung und rechtlich ein Muss“, sagt der Lizenzexperte.

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Hintergrund

Geschäftsmodelle ändern sich

Vor rund 100 Jahren war „radioaktive Zahnpasta“ ein Verkaufsschlager. 50 Jahre zuvor waren Hochräder „the next big thing“ und weitere 50 Jahre vorher, im Jahr 1820 verkaufte Johnnie Walker erstmals seinen schottischen Whisky. Zwei der drei genannten Produkte haben sich nicht durchgesetzt. Aktuell stellt sich die Frage, ob es für gebrauchte Software eine Zukunft gibt, denn Cloud Computing, das Subscription-Modell und „Software as a Service“ könnten den Markt für Kauflizenzen (aus dem sich Gebrauchtlizenzen speisen) obsolet machen. Fragt man Gebrauchtsoftwarehändler, wie sie sich vor diesem Hintergrund für die Zukunft rüsten, wird einerseits bezweifelt, dass der Markt für Gebrauchtlizenzen wegbrechen könnte, andererseits stellen sie bereits ihr Geschäftsmodell um, hin zu mehr allgemeiner Lizenzberatung und Softwaredistribution.

Das Brot- und Buttergeschäft

„Im Konsolidierungsumfeld sind es häufig Microsoft-Office-Pakete, die besonders stark nachgefragt werden, gefolgt von Windows-Server-Lizenzen“, sagt Thyen. Diese Produkte würden einen hohen Nutzwert mit erheblicher Ersparnis gegenüber Neulizenzen bringen. Je nach Produkt und Version können Kunden demnach hier 20 bis 50 Prozent gegenüber dem Neupreis sparen, was für viele Einkaufabteilungen ein starkes Argument sei.

Hintergrund

Ein Gedankenspiel über schwarze Schafe und Dokumentationen

Angenommen, ein Händler von gebrauchter Software kauft 1.000 Nutzungsrechte einer Software und hat dies gut dokumentiert. Doch woher weiß der Endkunde, dass dieser Händler auch nur maximal 1.000 Stück weiterverkauft? Nehmen wir an, er verkauft jeweils 200 an Kunde A, B, C, D und E. Jedem gibt er jeweils eine Kopie seiner Dokumentation über den Erwerb der 1.000 Nutzungsrechte. Damit ist er eigentlich fertig. Alles ist verkauft. Aber wer hindert ihn daran, nochmal 200 Lizenzen an Kunde F mitsamt einer weiteren Kopie seiner Dokumentation zu verkaufen? Ab dem Zeitpunkt wäre der Gebrauchtsoftwareverkauf nicht mehr legal und für den Käufer wäre das nicht transparent. Daher sind beim Vertrieb gebrauchter Volumenlizenzen Absicherungsprozesse und Dokumentationen sinnvoll, die seriöse Anbieter zu leisten imstande sind. Dazu können unter anderem zählen: Vernichtungserklärung des verkaufenden Unternehmens, Offizielles License-Statement vom Lizenzgeber, Auszug aus dem Volume Licensing Service Center, Lizenzvertragskopien sowie Rechnung vom Lizenzgeber.

Zusammenarbeit mit IT-Systemhäusern

In einem Parkleitsystemwerden viele einzelne Device-CALs für den dahinterstehenden SQL-Server benötigt.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
In einem Parkleitsystemwerden viele einzelne Device-CALs für den dahinterstehenden SQL-Server benötigt.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Wenn es um Lizenzen geht, die bei Kunden nicht mehr benötigt werden – sei es nach einer Migration oder bei einer Umstrukturierung der IT, sind IT-Systemhäuser wertvolle Partner für den Gebrauchtsoftware-Handel. „Wir unterhalten hier seit Jahren beste Verbindungen insbesondere im DACH-Raum sowie Frankreich, aber eben auch in der gesamten übrigen EU“, sagt der Manager. Gemeinsam würde man die ungenutzten Lizenzen zurückkaufen oder die Partner beim gezielten Wiederverkauf unterstützen. So können sich Systemhäuser neue Erlösquellen erschließen.

Hintergrund

Zugriffsrechte für Nichtmenschen

Auch Lizenzen und Zugriffsrechte für „Nichtmenschen“ müssen geklärt sein, was zu technischen und lizenztechnischen Herausforderungen führt. Wenn beispielsweise die IT vorgibt, dass in regelmäßigen Abständen die Zugriffspasswörter von Devices oder Bots für bestimmte Applikationen geändert werden müssen, braucht es zur Automatisierung und aus Sicht der Compliance andere Roboter, die diese Passwörter für ihre „Bot-Kollegen“ abändern. Auch lizenzrechtlich muss die komplexe Sachlage bewertet werden, beispielsweise wenn Signal-Lampen in Tiefgaragen auf SQL-Datenbanken zugreifen.

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