Ein Dauerschuldverhältnis bezeichnet im juristischen Sinn ein Schuldverhältnis, das wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat. Im ITK-Geschäft wird der Begriff häufig verwendet, um Managed Services von einmalig erbrachten Dienstleistungen abzugrenzen.
Beim Kompositum Dauerschuldverhältnis handelt es sich um einen relativ jungen juristischen Begriff, der zunächst in der Fachliteratur auftauchte und 1951 erstmals vom Bundesgerichtshof in einem Urteil aufgegriffen wurde. Inhaltlich bezeichnet er ein Schuldverhältnis, das keine einmalige Leistung zum Gegenstand hat wie etwa ein Kauf- oder Werkvertrag. Vielmehr ist der Schuldner zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet, die er über einen gewissen Zeitraum erbringt. Dieser Zeitraum kann befristet oder unbefristet sein.
Dauerschuldverhältnisse werden typischerweise einmalig in einem Vertrag vereinbart. Beispiele dafür sind Überlassungsverträge (Miete, Pacht), Arbeitsverträge, Lizenz- und Nutzungsverträge oder Wartungsverträge. Juristisch betrachtet handelt es sich somit auch bei Managed Services, die auf einer vertraglichen Vereinbarung über die fortlaufend zu erbringenden Leistungen basieren, um Dauerschuldverhältnisse. Bestandteil dieser Vereinbarung sind in der Regel klar festgelegte Service Level Agreements (SLAs).
MSP als Dauerschuldner
Der Begriff Dauerschuldverhältnis wird in der ITK-Branche oft exemplarisch verwendet, um zu charakterisieren, wie sich bei Systemhäusern mit der Transformation zum Managed Service Provider (MSP) das Verhältnis zu den Kunden verändert. Erbrachten sie als klassische Dienstleister vor allem einmalige Services (Beratungs-, Implementierungs-, Reparaturleistungen etc.) für ihre Klientel, so basiert ihre neue Rolle als MSP auf wiederkehrenden Leistungen, die sie den Kunden schulden.
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Stand vom 30.10.2020
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