EU-Verpackungsverordnung PPWR

Verpackungsmittel-Posse: Die Frage- und Ausrufezeichen häufen sich

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Sehr geehrter Herr Dr. Riedl,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 15. Juli 2026. Wir haben selbstverständlich Verständnis dafür, dass das Regelungsgefüge der PPWR in Gesamtschau mit der deutschen Durchführungsgesetzgebung (VerpackDG) bereits aus sich heraus einen hohen Komplexitätsgrad aufweist. Bereits ein erstes strukturelles und abstraktes Grundverständnis der Rollen und Plichten bedarf hierbei einer vorangehenden, intensiven Auseinandersetzung mit den umfassenden Regelungstexten.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist derzeit intensiv befasst mit den Vorbereitungen der Umsetzung der ihr konkret unter heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/207/VO.html) zukommenden Aufgaben. Die Information der Öffentlichkeit sowie von Verpflichteten in sachlichem Bezug zu den Aufgaben der ZSVR und in angemessenem Umfang ist gerade in der gegenwärtigen Phase ein wichtiger und mit hoher Priorität versehener Bestandteil unserer Arbeit. Hierbei informiert die ZSVR nicht nur auf Ihrer Website, Veranstaltungen oder über Social Media, sondern sieht insbesondere auch die Beantwortung allgemeiner Anfragen der Wirtschaftsbeteiligten und auch der Presse als wichtigen Baustein dieser Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend haben wir Ihnen konkret und ausführlich unter dem 10. Juli 2026 eine eigens ausgearbeitete Stellungnahme der ZSVR übermittelt und umfassende Informationen bereitgestellt.

Die Beantwortung spezifischer Fallgestaltungen durch die ZSVR ist regelmäßig nicht möglich. Dies ist nicht nur dadurch begründet, dass hierbei oft die Grenze zu einer (nicht möglichen) Rechtsberatung eröffnet ist, sondern liegt nicht zuletzt auch daran, dass vermeintlich hochverdichtete Fallkonstellationen Lebenssachverhalte tatsächlich unvollständig abbilden und damit eine abschließende Beantwortung nicht möglich ist. Daneben liegt auf der Hand, dass die ZSVR auch mit Blick auf die Vielzahl entsprechender Anfragen aus dem Markt bereits nicht über die Ressourcen verfügen kann, um sämtliche Einzelanfragen einer Beantwortung zuzuführen.

Die tatsächliche Ermittlung der eigenen Pflichten unter PPWR und VerpackDG in Ansehung des spezifischen Falles kann daher nur durch die Wirtschaftsbeteiligten selbst erfolgen. Die ZSVR wird auch künftig durch allgemeine Informationen hierbei Hilfestellung leisten wollen und auch in Kürze weitere Informationen auf der ZSVR-Website veröffentlichen.

Mit herzlichen Grüßen

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