Haftungsfragen für Systemhäuser und Systemintegratoren
Wer haftet für die Roboter?

Von Dr. Stefan Riedl 16 min Lesedauer

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Die Roboter kommen seit an seit mit der KI und mit ihnen völlig neue juristische Fragestellungen. Dr. Lars Lensdorf ordnet ein, welche neuen Pfade mit der Robotik beschritten werden und worauf Systemhäuser konkret achten sollten.

KI, und damit auch Roboter, treffen Entscheidungen. Wer haftet für sie und was bedeutet das insbesondere aus der Perspektive von Systemhäusern und Systemintegratoren, die Robotik-Projekte übernehmen?(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
KI, und damit auch Roboter, treffen Entscheidungen. Wer haftet für sie und was bedeutet das insbesondere aus der Perspektive von Systemhäusern und Systemintegratoren, die Robotik-Projekte übernehmen?
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Angenommen, ein autonomer Lieferroboter, der auf dem Gehweg einem Hindernis ausweicht, fährt dabei eine Passantin an und prallt anschließend gegen ein geparktes Auto. Anders als bei einem menschlichen Unfallverursacher stellt sich hier die Frage, ob der Hersteller, der Betreiber, der Eigentümer oder vielleicht mehrere Beteiligte für den entstandenen Schaden einstehen müssen. Wer haftet zivilrechtlich, wenn so ein autonomer Roboter Personen- oder Sachschaden verursacht – Hersteller, Betreiber, Programmierer, das Systemhaus beziehungsweise der Integrator oder mehrere Parteien? Und wie ist es um die Beweislast bestellt?

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