Mit der RTX 2000 Ada bringt Nvidia die kleinste Profi-Grafikkarte mit Ada-Lovelace-Architektur auf den Markt. Die Low-Profile-Karte mit 70 Watt TDP basiert auf der AD107-GPU, die auch für die RTX 4060 verwendet wird, greift hier aber auf 16 GB GDDR6 zu.
Apple verhandelt Kreisen zufolge mit Google über die Integration von KI-Technologie des Internet-Konzerns in seine iPhones. Dabei gehe es um die neue Google-Software mit dem Namen Gemini.
Pop-up-Konzepte und experimentelle Geschäftsmodelle sind im Trend – der E100 5G Enterprise Router von Cradlepoint sei deshalb speziell für den Einzelhandel und kleine Büros entwickelt worden. Das Gerät unterstütze Point of Sale (POS), Videoüberwachung, Inventaranwendungen und IoT.
Werbung ist ein Fixstern im Digital-Signage-Universum. Und heutzutage soll KI dazu beitragen, Werbebotschaften auf den Screens zielgenau an die Frau oder den Mann zu bringen. Weitere wichtige Themen für professionell genutzte Displays sind Mini-LED und Energieverbrauch.
Mit einem neuen Investor im Rücken will die Connexta Gruppe weiter wachsen, um zum IT-Champion des Mittelstands zu werden. Dabei setzt die Gruppe auf weitere Übernahmen, Synergien, Managed Services und Künstliche Intelligenz.
Erst einen Chief Financial Officer und nun einen Chief Sales Officer: Beim Bergheimer Distributor Siewert & Kau dreht sich das Personalkarussell weiter. Nach Claus Holzleitner als CFO wird mit Markus Hollerbaum erstmals ein CSO ernannt.
Die wirtschaftliche Entwicklung in Europa könnte einer Studie zufolge mit einem höheren Frauenanteil in Tech-Jobs spürbar angekurbelt werden. Bislang seien 22 Prozent der Arbeitsplätze in diesem Bereich in den EU-Mitgliedstaaten von Frauen besetzt, geht aus einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens McKinsey hervor
Eine garantiert unvergessliche Reise zu den atemberaubenden Naturschauspielen Islands können Also-Partner gewinnen, wenn sie erfolgreich Lenovo-Produkte vertreiben. Die gemeinsame Kampagne von Also und Lenovo läuft ab sofort bis Ende März 2024.
„IT-Dienstleistungen“ kennt das BGB genauso wenig wie den „IT-Vertrag“. Schon an der Einordnung als Werk- oder Dienstvertrag scheiden sich oft die Geister. Dieser Beitrag bietet Hilfestellung für die häufigsten Fallkonstellationen.