Noch ist das Brot- und Buttergeschäft im On-Premise-Bereich angesiedelt, bei Lexware. Aber die Zeichen der Zeit stehen bereits auf Cloud. Mitte 2018 kommt mit einem Cloud-ERP ein großer Schritt in diese Richtung.
So genannte „ewige Lizenzen“ hat es bei Lexware noch nie gegeben. Neben den reinen Cloud-Produkten Lexoffice und Smartsteuer setzt der Software-Hersteller auf zwei Bereitstellungsvarianten im On-Premise-Bereich: die Abo-Version und die Einmalkauf-Version. Die Abo-Version (Subscription) kann im jährlichen Turnus gekündigt werden und verlängert sich ansonsten automatisch.
Marco Coriand, Bereichsleiter Software und IT-Channel der Haufe Gruppe (Bild: Haufe)
„Solange das Abo läuft, so lange werden auch die in unserem Bereich so wichtigen inhaltlichen und gesetzlichen Updates eingespielt. Das ist wichtig, um bei einer immer komplexer werdenden Gesetzgebung als Anwender auch stets rechtssicher unterwegs zu sein“, so Marco Coriand, Bereichsleiter Software und IT-Channel bei der Haufe Gruppe.
Die Einmalkauf-Version oder auch Jahres-Version ist ein Box-Produkt und ein Jahr gültig. Es wird mit unterjährigen Updates in dieser Laufzeit versorgt. „Bisher war das Jahres-Modell weiterhin nutzbar, allerdings erhielten die Kunden nach einem Jahr keine Aktualisierungen mehr und konnte nach Ablauf 365 Tage keine Informationen via Elster weiterleiten. Künftig wollen wir es so handhaben, dass auf bestehende Daten voller Zugriff gewährleistet wird, aber zukunftsbezogene Tätigkeiten nur mit einer aktuellen Version möglich sind.“, lässt Coriand durchblicken.
Das Channel-Umfeld
Im Partnerbereich wird inzwischen zu 95 Prozent die Abo-Version verkauft. Das ist nachvollziehbar, denn sie ist im Vergleich zur Einmalkauf-Version rund 20 Prozent günstiger, was einen preislichen Anreiz hin zum Abo-Modell darstellt.
„On-Premise-Produkte repräsentieren die alte Welt und machen dennoch (noch) unser ‚Brot- und Buttergeschäft‘ aus“, so Coriand. Aber das wird sich ändern: „Aktuell stecken wir mitten in dem Spagat zwischen der Cloud- und On-Premise-Welt.“ Das muss aber auch im Channel ankommen. „Wir wollen unsere Reseller rechtzeitig in die Cloud bringen und sie auf dem Weg unterstützen. Auf dem Partnerkongress war das ein Riesenthema.“, erläutert der Bereichsleiter Software und IT-Channel. „Ich kann nur schätzen, wann der Vertrieb zugunsten der Cloud kippen wird. Ich rechne aber nicht damit, dass das innerhalb der nächsten fünf Jahre sein wird.“
Erste Cloud-Produkte
Mit Lexoffice als Beispiel hat das Unternehmen bereits ein reines Cloud-Produkt auf den Markt gebracht, welches keinen physikalischen Datenträger mehr aufweist – auch nicht, wenn es ladengerecht in einer Box vertrieben wird. Stattdessen findet sich dort ein Code auf einer Karte zum Einloggen via Browser.
Dementsprechend landen auch die Daten in der Cloud. „Im Prinzip werden Dokumente abfotografiert und angegeben, um was es sich handelt – beispielsweise eine Rechnung für einen Wareneinkauf oder ein Geschäftsessen. Den Rest übernimmt eine OCR-Texterkennung. Gebucht wird automatisiert im Hintergrund.“
Neben Elster-Anbindung gibt es speziell für Steuerberater eine Datev-Schnittstelle. und gehostet werden die Daten in einem Rechenzentrum in Frankfurt, also in Deutschland. „Das ist vielen unserer Kunden zu Recht wichtig. Bei dem kommenden Cloud-ERP werden wir es ebenso handhaben“, so Coriand.
Cloud-basiertes ERP
Dieses Cloud-ERP wird ein richtig großer Schritt ins As-a-Service-Zeitalter. Das Unternehmen ist gerade dabei, ein Cloud-basiertes ERP zu lokalisieren (an den deutschen Markt anzupassen), um Mitte 2018 mit dem Vertrieb hierzulande zu starten. Noch läuft die Software des US-amerikanischen Anbieters Acumatica unter dem Arbeitstitel ‚Topas‘, aber der Name, unter dem es auf den Markt kommen wird, steht noch nicht fest (siehe Kasten „Artbeitstitel Topas“).
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.