Nach Kritik von Wettbewerbshütern Apple ändert Anti-Tracking-Abfrage in der EU

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Apple nimmt nach Kritik von Wettbewerbshütern und Gegenwind aus der Werbebranche Änderungen an der App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. Zugleich endet damit eine Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt.

Datenschutz-Einstellungen auf dem Smartphone: Apple gestaltet die Abfrage zur appübergreifenden Datennutzung in der EU um. (Bild:  Gemini / KI-generiert)
Datenschutz-Einstellungen auf dem Smartphone: Apple gestaltet die Abfrage zur appübergreifenden Datennutzung in der EU um.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Mit der Abfrage können Nutzer Apps verbieten, ihre Aktivitäten bei anderen Diensten zu Werbezwecken zu erfassen. Aus der Werbeindustrie gibt es Widerstand dagegen, Apple verweist auf ein Recht der Nutzer auf Datenschutz.

Zu den Änderungen gehört, dass das Wort „Tracking“ auf der Auswahlseite nicht mehr vorkommt. Außerdem bekommen die App-Betreiber die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis zu fragen, deren Aktivität bei anderen Anwendungen und Websites zu verfolgen. Schließlich ändern sich die Auswahlmöglichkeiten. Bisher hieß es auf dem oberen der zwei digitalen Tasten in der Abfrage „App-Tracking ablehnen“ und auf dem unteren „Erlauben“. Künftig gibt es die Wahl zwischen „Erlauben“ auf dem oberen Button und „Verbieten“ auf dem unteren.

Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzern in der Europäischen Union angezeigt. Dabei ist ausschlaggebend, dass sie sich gerade im Gebiet der EU aufhalten – und nicht in ihrem Herkunftsland.

Kartellwächter hatten Zweifel

Im vergangenen Herbst hatte der Konzern gewarnt, er könne sich gezwungen sehen, wegen Wettbewerbsuntersuchungen die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern aufgeben. Nun hieß es von Apple, man habe mit dem Bundeskartellamt, den anderen europäischen Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission zusammengearbeitet, um Änderungen zu erarbeiten, die die verschiedenen Verfahren gemeinsam beilegten.

Das Bundeskartellamt kam im Februar 2025 zur vorläufigen Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter anderem darauf, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter gälten, aber nicht für Apple. Der Konzern betont, seine eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter. Das Bundeskartellamt bemängelte damals aber, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden.

Nun erklärte das Bundeskartellamt, dass Apple die Abfragefenster für eigene Angebote und Apps anderer Anbieter deutliche stärker angleiche. Dabei entfielen „abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter“. Die Abfragefenster würden „inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet“. Die App-Herausgeber und Inhalteanbieter bekämen zudem mehr Raum, um zu erläutern, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Modell habe.

Ausnahme für Polen

Die französische Kartellbehörde verhängte wegen der Funktion im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Auch die italienische Behörde AGCM stellte in der App-Tracking-Abfrage einen Wettbewerbsverstoß fest und belegte Apple im vergangenen Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple zufolge werden die Änderungen zunächst in den meisten europäischen Ländern umgesetzt. In Polen aber gebe es einen anderen Zeitplan und man arbeite dort weiterhin mit der dortigen Wettbewerbsbehörde zusammen.

(ID:50930153)

Wissen, was läuft

Täglich die wichtigsten Infos aus dem ITK-Markt

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung