2. Jeder hat ein Recht auf Teilzeit: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Teilzeit – auch Führungskräfte. Rechtlich müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis dauert schon länger als sechs Monate und im Unternehmen sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. „Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach Teilzeit dann nur mit betrieblichen Gründen ablehnen“, erklärt Schön. „Dazu zählen beispielsweise unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber oder eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes.“
(Bild: Pixabay)
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