3. Wer krank wird, braucht keinen Urlaub: Im Krankheitsfall benötigen Arbeitnehmer keinen Urlaub. „Wer im Urlaub krank wird, kann seine Urlaubstage retten“, sagt Schön. „Arbeitnehmer sollten dann zum Arzt gehen und das Attest unverzüglich ihrem Arbeitgeber vorlegen.“ Der Arbeitgeber muss die Urlaubstage dann wieder auf dem Urlaubskonto gutschreiben. Wichtig zu wissen: Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich am 31. Dezember. Arbeitnehmer können ihren Urlaubsanspruch über den 31. Dezember hinaus bis zum 31. März des Folgejahres retten, falls es dringende betriebliche oder persönliche Gründe dafür gab. 20 Urlaubstage schreibt das Gesetz mindestens bei einer 5-Tage-Woche vor, üblich sind 30 Tage.
(Pixabay)
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