4. Niemand muss grundsätzlich Überstunden machen: Überstunden sind mit dem Gehalt bereits abgegolten – wer diesen Klassiker der unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag stehen hat, kann sie einfach ignorieren. Der Arbeitgeber darf Überstunden nicht pauschal abgelten. „Niemand ist grundsätzlich zu Überstunden verpflichtet“, sagt Schön. „Eine Ausnahme können unvorhergesehene Situationen sein, wie ein Personalengpass durch viele kranke Mitarbeiter.“ Wer also mehr als zehn Stunden arbeiten soll, ohne innerhalb der nächsten sechs Monate einen Freizeitausgleich dafür zu bekommen, kann die Mehrarbeit ablehnen. Wer immer wieder Überstunden leistet, sollte seinen Vorgesetzten darauf ansprechen. Gewährt der Arbeitnehmer keinen Freizeitausgleich, müssen die Überstunden vergütet werden. Wichtig ist: Überstunden verjähren nach drei Jahren.
(Pixabay)
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