5. Privates Surfen ist Kündigungsgrund: Arbeitgeber können Mitarbeiter in der Regel nicht ohne Weiteres kündigen. „Wer länger als sechs Monate in einem Unternehmen arbeitet, das mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, den schützt das Kündigungsschutzgesetz“, sagt Britta Schön. Dann muss der Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund haben. Das kann privates Surfen auf Kosten des Arbeitgebers sein oder Schummeleien bei der Arbeitszeit, sofern bei einer Zeiterfassung der Arbeitnehmer nicht richtig ausstempelt. In der Regel muss der Arbeitgeber aber vorher abmahnen. „Wem gekündigt wird, der sollte schnell handeln und sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden“, rät Schön. „Denn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss geklärt sein, ob man eine Kündigungsschutzklage erheben möchte.“
(Pixabay)
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