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6. Empfehlungen für die Beschaffung
Die auf Länderebene gegebenen Empfehlungen für die Beschaffung von Schul-IT lesen sich wie ein Pflichtenheft für ein gutes Systemhaus.
Das bayerische Votum 2010 schreibt hierzu: „Die Gewährleistung durch den Fachhändler sollte bei sämtlichen Baugruppen für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gegeben sein (Vor-Ort-Service während der Gewährleistungsfrist, ansonsten Bring-In-Service). Der betreuende Fachhändler muss über genügend Fachkompetenz in Bezug auf Schulausstattungen verfügen. Eine vollständige Installation, ein formelles Abnahmeprotokoll sowie ein längerfristig verfügbarer technischer Vor-Ort-Support mit einer angemessenen kurzen Reaktionszeit müssen gewährleistet sein.“
Das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein fordert bei Neuanschaffungen sogar eine lange Garantiezeit von 60 Monaten, „so dass während des üblichen Abschreibungszeitraumes mögliche Hardwaredefekte keine zusätzlichen Kosten nach sich ziehen und nur geringer Aufwand auf Seiten der Schulen entsteht, da die Geräte vor Ort abgeholt und repariert wieder zurückgebracht werden (Pickup und Return-Service).“
Und auf dem Niedersächsischen Bildungsserver ist über den Fachhändler zu lesen: „Ausschlaggebend für die Wahl des Lieferanten ist neben der Qualität der Geräte und dem Kaufpreis der Umfang der zu erwartenden Betreuung. In der Regel werden Beschaffungen über örtliche Fachhändler abgewickelt, die sich als verlässliche Vertragspartner bewährt haben und einen angemessenen Beratungs- und Reparaturservice bieten. Die Übergabe der Rechnerausstattung sollte in Form einer Demonstration und Erprobung der betriebsfertig aufgestellten Geräte erfolgen.“
Des Weiteren wird von schulischer Seite empfohlen, so weit wie möglich Standardkomponenten einzukaufen. In Schleswig-Holstein sieht man folgenden Vorteil darin: „Grundsätzlich führen standardisierte Systeme zu geringeren Kosten bei Anschaffung, Wartung, Schulung und Betreuung sowie einer quantitativen und qualitativen Steigerung der Nutzung. Aus diesem Grundkonsens heraus werden Empfehlungen für Schulverwaltungsnetze und unterrichtliche Standardausstattungen beschrieben.“ In Niedersachsen weist man zudem darauf hin, dass mit Standardkomponenten leichter eine schulübergreifende Zusammenarbeit (landesweite Schulnetzte, Betreuung und Wartung etc.) ermöglicht wird.
Günstiger ist nicht immer besser. Dieses Prinzip taucht immer wieder im Zusammenhang mit der Schul-IT auf. Beim Thema Gebrauchtrechner statt Neuware geben die Autoren des bayerischen Votums zu bedenken: „Der Erwerb gebrauchter Hardware ist dabei wie bei einer Neuanschaffung einer kritischen Prüfung nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung aller verbundenen Folgekosten zu unterziehen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass ausgemusterte Hardware den Aufwand für Service und Support erhöht. Deshalb müssen auch Gebrauchtrechner bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.“
Und schließlich sollte laut Votum bei Neuanschaffungen „das IT-System komplett einschließlich eines Grundbestandes der erforderlichen Programme gekauft werden“. Denn: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Software-Beschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt wegen der raschen Weiterentwicklung in der Regel höhere Hardware-Voraussetzungen erfordern und dadurch unnötige Mehrkosten entstehen.“
Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum Schul-IT nur ein technisches Hilfsmittel ist und bleibt.
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