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4. Software
Bei allen in der Schule eingesetzten Programmen ist die Art der Lizenzierung wichtig. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) hat hierzu „schulgerechte Konditionen für Softwarelizenzen“ beschlossen, die die wesentlichen Kriterien für Beschaffungsmaßnahmen von Software für die Schulen (kostenfrei angebotene Software, Schullizenz oder wenigstens Klassenraumlizenz) festlegen. Laut bayerischem Votum werden diese Vorschläge von der Software-Branche akzeptiert: „Viele Hersteller und Anbieter von Software für Schulen haben diese schulgerechten Konditionen anerkannt. Unter diesen Bedingungen sind die notwendigen Beschaffungen von Software lizenzrechtlich einwandfrei möglich, ohne den Etat der Schule bzw. des Aufwandsträgers zu stark zu belasten.“
Einen immer noch aktuellen Überblick über die in der Schule zum Einsatz kommenden Software-Arten gibt die bereits 2002 erschienene Broschüre „Neue Medien in Schulen“ des Niedersächsischen Städtetages:
- Standardsoftware (z. B. Microsoft Office, Staroffice): Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssoftware, ggf. Datenbank-Software
- Internetsoftware: Web-Browser, E-Mail-Programme, Programme zur Erstellung von Internetseiten
- Didaktische Software: Lern- und Trainingsprogramme (Mathe- oder Vokabel-Trainer), Nachschlagewerke (Wörterbücher, Lexika, Atlanten)
- Simulationssoftware: Steuern, Messen, Regeln im naturwissenschaftlichen Unterricht
- Spezialsoftware: CAD-Programme, Grafikprogramme, berufsspezifische Software
Für die Auswahl der Software gibt die Broschüre einen ebenfalls immer noch aktuellen Ratschlag: „Zu berücksichtigen sind insbesondere die vorhandenen Kenntnisse des Kollegiums sowie die Aus- und Fortbildungsangebote des Landes für die Lehrkräfte. Es ist nicht sinnvoll, aus Kostengründen eine preiswerte Software einzusetzen, die im Kollegium kaum bekannt ist oder für die das Land keine Fortbildungsmaßnahmen anbietet.“
Bei der didaktischen Software – heute spricht man eher von Lern- und Lehrsoftware – wird den Schulen freie Hand gelassen. Auf dem Hessischen Bildungsserver heißt es hierzu: „Neben den als Landeslizenz vorliegenden Lehr- und Lernprogrammen entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung, welche fachspezifische Software eingesetzt wird. Diese Entscheidungen geschehen oftmals in Abhängigkeit von den im Unterricht eingesetzten Lehrwerken und unterliegen damit keiner zentralen Steuerung.“
Das bayerische Votum sieht zusätzlich noch einen Bedarf an Hilfsprogrammen für die Installation von Software in einem Schulnetz: „Vor allem die Anpassung aller Arbeitsstationen an die neue Software ist nicht einfach. Dies kann durch Klonen eines konfigurierten Modellarbeitsplatzes auf die anderen Arbeitsplätze erfolgen oder durch Einsatz von Netzinstallationsprogrammen, die die auf einer Arbeitsstation vollzogenen Änderungen auf den anderen Arbeitsstationen automatisch nachvollziehen. Der Einsatz geeigneter Hilfssoftware (z. B. Drive Snapshot, Acronis True Image, Norton Ghost, Free Open Ghost, CloneZilla, PartImage, NetInstall, Windows-Bereitstellungsserver oder MSI-Pakete) wird dringend empfohlen.“
Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie sich die Bundesländer den Support der Schul-IT vorstellen.
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