EU-Verpackungsverordnung PPWR

Verpackungsmittel-Posse: Die Frage- und Ausrufezeichen häufen sich

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Händlerbund berichtet unter anderem in sogenannten Reels auf Facebook [1] und auf zwei Artikeln in deren hauseigenem Blog [2], [3] von einem Telefonat mit der ZSVR und deren Auslegung der Verpackungsverordnung (PPWR), die einige Fragen aufwirft. Es entstand der gefestigte Eindruck, dass durch das Aufkleben eines Versandaufklebers eine neue Verpackung entsteht, was wiederum mit bürokratischem Aufwand einhergeht.

IT-BUSINESS greift dieses Thema auf und ich bitte daher um eine Stellungnahme des ZSVR, wenngleich seitens des Händlerbundes bereits kommuniziert wurde, dass es sozusagen einen Fahrplan zur Beantwortung offener Fragen gibt. Demnach soll es Konkretisierungen zu offenen Punkten im Juli geben, bevor die Verpackungsverordnung dann Mitte August in Kraft tritt (siehe auch: Interview: [4]).

Dass das Aufkleben eines Versandetiketts nach aktuellem Stand der Dinge aber dazu führen soll, dass eine neue Verpackung entsteht und dadurch bürokratische Verpflichtungen für die Versender entstehen, ist jedoch ein so ungewöhnlicher Vorgang, dass ich Sie bitten möchte, vielleicht schon vorab eine Einordnung vorzunehmen und auf die wichtigsten Fragen zu antworten. Der Transparenz halber finden Sie unten das Quellenmaterial aus dem Händlerbund und das komplette Interview mit IT-BUSINESS.

Hier die Fragen (Sie können die Beantwortung einzelner Fragen weglassen, falls nötig, aber eine generelle Einordnung wäre schon hilfreich):

1) Wie ordnen Sie die Aussagen im Interview [4] ein?

2) Ist es in der Sache tatsächlich so, dass das Aufkleben eines Versandetikettes dazu führen wird, dass der Versender nach Ihrer Auslegung das Verpackungsmaterial so wesentlich verändert hat, dass dadurch ein neues Verpackungsmaterial entstanden ist, was mit bürokratischen Verpflichtungen einhergeht? So berichtet es der Händlerbund, dem dies telefonisch so mitgeteilt worden sei.

3) Welcher bürokratische Aufwand kommt auf die Versender zu?

4) Wird es hierfür vielleicht vereinfachte Abläufe für bereits zertifiziertes Verpackungsmaterial geben, welches lediglich zusätzlich mit einem Versandetikett beklebt wird?

5) Kann man der Problematik entgehen, indem man die Adresse per Edding oder gelasert aufträgt, sodass es zu keiner Gewichtszunahme des Verpackungsmaterials kommt?

6) Wird es Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen geben?

7) Sind nur Händler betroffen oder jedes Unternehmen, welches Verpackungsmaterial nutzt, um beispielsweise ein Ersatzteil zu verschicken?

8) Es steht die These im Raum, dass hier in Deutschland eine eher ungewöhnliche Auslegung der EU-Verpackungsverordnung PPWR im Raum steht. Wie wird das in anderen EU-Ländern gehandhabt?

9) Was haben Sie sonst noch zu dem Thema zu sagen? [ggf. Freitextmöglichkeit]

Vielen Dank und beste Grüße

Stefan Riedl


[1] https://www.facebook.com/reel/1479070480572393

[2] https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news/versandlabel-risiko-verpackungsverordnung-koennte-haendler-belasten

[3] https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/verpackungsverordnung-auslegung-der-zentralen-stelle-sorgt-fuer-unverstaendnis

[4] https://www.it-business.de/wird-verpackungsmittelerzeuger-wer-ein-versandetikett-aufklebt-a-5a0862360c3991355c3090eeb7b61ba3/

(ID:50915771)

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