Der Bundesgerichtshof prüft, ob Apple künftig einer verschärften Wettbewerbskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegt. Der iPhone-Konzern wehrt sich dagegen, dass die Wettbewerbshüter ihm 2023 eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ attestierten.
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