Die Änderungen bei der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung sehen vor, dass Hersteller den Händlern engere Regeln für den Warenvertrieb setzen können. Das könnte Online-Händlern schaden. Der bevh nimmt Stellung.
Hersteller dürfen künftig engere Regeln für den Vertrieb ihrer Waren setzen.
(Bild: bluedesign - stock.adobe.com)
Turnusgemäß wird die sogenannten Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung angepasst. Mit ihr regelt die Europäische Union unter anderem die Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern. Der Fokus der aktuellen Änderungen liegt speziell auf der Regulierung des E-Commerce. Unter anderem sieht die Anpassung vor, dass Hersteller den Händlern zukünftig engere Regeln für den Vertrieb ihrer Waren setzen und den stationären Vertrieb bevorzugen dürfen.
Das kritisiert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh). In einem siebenseitigen, in englischer Sprache verfassten Positionspapier bemängelt der Verband:
„Plänen der EU zufolge soll es Herstellern möglich sein, Händlern unterschiedliche Kriterien für den Onlinevertrieb einerseits und den stationären Vertrieb andererseits aufzuerlegen. Das gibt Herstellern ein mächtiges Werkzeug in die Hand, den Online-Vertrieb ihrer Produkte durch Händler deutlich zu erschweren und beispielsweise den Verkauf auf Plattformen zu verbieten. Neben der offensichtlichen Diskriminierung ist das deshalb brisant, weil große Hersteller mittlerweile immer mehr selbst zu Händlern werden und ein Interesse daran haben, ihre Produkte direkt online an die Endkunden zu vertreiben. In der Konsequenz kann das zu neuen wettbewerbsrechtlichen Konflikten führen. Die EU scheint diesen Trend bisher zu ignorieren.“
Was ist eine Gruppenfreistellungsverordnung?
Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ist als solche Bestandteil des europäischen Gemeinschaftsrechts. Gruppenfreistellungsverordnungen sind nur für wettbewerbsbeschränkende Praktiken von Bedeutung, die unter das europäische Kartellverbot aus fallen. Gruppenfreistellungsverordnungen gelten daher grundsätzlich nur für
Vereinbarungen zwischen Unternehmen,
Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder
abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen
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Stand vom 30.10.2020
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