Recht: Inflationsausgleichsprämie 3.000 Euro Inflationsprämie: Was Arbeitgeber beachten müssen

Quelle: Pressemitteilung von Ecovis

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Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Was es dabei zu beachten gibt, weiß Ecovis-Steuerberaterin Anja Hausmann.

Unternehmen können ihren Mitarbeitern steuerfrei eine Prämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen.(©  fotomek – stock.adobe.com)
Unternehmen können ihren Mitarbeitern steuerfrei eine Prämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen.
(© fotomek – stock.adobe.com)

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“. Sie soll die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Der Bundesrat hat sie am 7. Oktober 2022 beschlossen, seit 26. Oktober 2022 ist sie gültig. Doch müssen Arbeitgeber folgendes beachten:

Müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern 3.000 Euro auszahlen?

Nein. Mit der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihre Angestellten entlasten, sie sind jedoch zu nichts verpflichtet. „Aufgrund der Corona-Pandemie und der aktuell stark gestiegenen Energiepreise haben viele Unternehmen nicht den finanziellen Spielraum, um die Prämie zu bezahlen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Anja Hausmann.

Bekommen Arbeitgeber die Prämie erstattet?

Nein. Anders als die Energiepreispauschale ist die Inflationsprämie eine freiwillige Leistung, also Zahlung, der Arbeitgeber an ihre Belegschaft. „Arbeitgeber bekommen das Geld nicht vom Finanzamt zurück“, erläutert Hausmann.

Können Arbeitgeber auch weniger Inflationsprämie zahlen?

Ja, das ist möglich. Arbeitgeber können Mitarbeitern beispielsweise auch nur 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zahlen. Sie können die Beträge auch stückeln, also beispielsweise 2022, 2023 und 2024 jeweils 1.000 Euro zahlen.

Lässt sich beispielsweise Inflationsprämie, statt Weihnachtsgeld zahlen?

Die Inflationsausgleichsprämie dürfen Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. „Also Inflationsprämie anstatt vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld auszahlen, ist nicht erlaubt“, warnt Hausmann. „Entdeckt beispielsweise ein Betriebsprüfer, dass jemand gegen das Zusätzlichkeitskriterium verstoßen hat, müssen diese Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.“

Welche Arbeitnehmer können die Inflationsprämie bekommen?

Die Prämie steht allen Arbeitnehmern über alle Branchen hinweg offen. Sie ist nicht nur für Vollzeitkräfte gedacht, sondern auch für Mini-Jobber, andere Teilzeitkräfte, Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigte.

Welche Vorteile bietet die Prämie?

Die Prämie ist sicherlich eine Mitarbeitermotivation in der aktuellen Energiepreiskrise. Die Prämie kommt netto bei den Mitarbeitern an. Arbeitgeber sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge. „Also brutto für netto – viele Arbeitgeber werben auch schon damit“, sagt Hausmann.

In welchem Zeitraum gilt die Inflationsprämie?

Die Inflationsprämie kann seit dem 26.10.2022 und bis zum 31.12.2024 ausbezahlt werden.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen auf unserem Partnerportal Maschinenmarkt.

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