Personenbezogene Daten sind persönliche, wirtschaftliche oder andere wichtige Informationen über Personen. Wer im Besitz solcher Daten über andere ist, kann sich Einblick verschaffen in den Status, die Lebensbedingungen und die Einstellungen der betreffenden Person.
Personenbezogene Informationen können missbraucht werden. Der Zugriff oder die Ausspähung durch Unbefugte geschieht unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen, zu Werbezwecken oder für kriminelle Aktionen. Der gesetzliche Datenschutz soll dies unterbinden. Die rechtliche Grundlage für die Sicherung der persönlichen Daten bietet das Bundesdatenschutzgesetz. Auch in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist diese Sicherung festgeschrieben.
Welche Informationen gehören zu den personenbezogenen Daten?
Daten und Informationen, die sich konkret auf eine bestimmte natürliche Person beziehen, sind personenbezogene Daten. Nach der europäischen DSGVO gehören dazu alle Angaben über eine natürliche Person, die Einblick geben können in deren physische, psychische, physiologische, genetische, kulturelle, wirtschaftliche oder soziale Identität.
Beispiele für personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind zunächst allgemeine Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse. Außerdem gehören dazu Kennnummern wie etwa die Sozialversicherungsnummer, die Steueridentifikationsnummer und die Personalausweisnummer. Alle Bankdaten wie beispielsweise Kontonummern und Kreditinformationen sind ebenfalls personenbezogen, wie auch Online-Daten.
Weitere Informationen sind physische Merkmale wie Geschlecht, Haar- und Augenfarbe. Dazu kommen Besitzmerkmale wie etwa Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen oder Kfz-Kennzeichen. Kundendaten und Schul- und Arbeitszeugnisse sind ebenfalls personenbezogene Daten.
Darüber hinaus gibt es besondere sensible Daten, denen ein erhöhter Schutz zukommt. Dazu gehören Informationen, aus denen die ethnische Herkunft, die politische Einstellung oder die weltanschauliche und religiöse Überzeugung hervorgeht. Genetische und biometrische Daten, Gesundheitsdaten und Informationen über die sexuelle Orientierung oder über das Sexualleben gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
Personenbezogene Daten müssen geschützt werden
Über das Internet mit seiner weltweiten Verknüpfung besteht die Gefahr des „gläsernen Menschen“. Eine Unsumme von Daten können relativ leicht von Externen erfasst werden.
Stammdaten über einzelne Personen erlauben Aufschluss über den Standort, das Kaufverhalten und die Kontakte. Weltweit agierende Datensammler wie etwa Google und Facebook erfassen Daten über die Aktivitäten ihrer Nutzer aus dem World Wide Web. So lassen sich Verknüpfungen herstellen, individualisierte Werbeanzeigen verschicken und enorme Gewinnsteigerungen erwirtschaften. Kriminelle greifen Bankdaten ab und können so auf Konten zugreifen. Mit Personal- oder Ausweisnummern lassen sich falsche Dokumente erstellen und verkaufen.
Personenbezogene Daten sind persönliches Eigentum und gehören zur Privatsphäre. Für Interessenten mit wirtschaftlichen oder gar kriminellen Interessen sind sie aber bares Geld wert.
Der Umgang und die Speicherung personenbezogener Daten bedarf erhöhter Sicherheitsmaßnahmen
Zunächst ist eine erhöhte Sorgsamkeit im Umgang mit den eigenen Daten ratsam, um sich zu schützen. Das gilt in vielerlei Bereichen, vor allem aber für das Internet.
Unternehmen, öffentliche Stellen und Behörden sammeln, speichern und verarbeiten riesige Mengen personenbezogener Informationen. Sie sind verpflichtet, diese Angaben vor unbefugtem Zugriff zu schützen und das Datengeheimnis zu wahren. Dazu kommt, dass nicht alle Daten für jedweden Zweck verarbeitet, gespeichert oder gar weitergegeben werden dürfen. Eine Weitergabe darf nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Sollte es in Ausnahmefällen doch gestattet sein, müssen die Informationen zweckgebunden, verschlüsselt und getrennt voneinander übermittelt werden. Damit soll ein unrechtmäßiges Abgreifen durch Unbefugte unterbunden werden. Außerdem wird so verhindert, dass die Datensammlungen zu viele verknüpfte Informationen über eine Person preisgeben.
Stand: 08.12.2025
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