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Mehr KI oder Kreide?

Von Margrit Lingner 6 min Lesedauer

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Der Digitalpakt 2.0 sollte es richten und die Digitalisierung an deutschen Schulen vorantreiben. Doch bei den Schulen angekommen ist noch kein einziger Cent. Dabei sind schnelle Investitionen in Geräte, Infrastruktur und Zukunftstechnologien dringender denn je.

Durch den verzögerten Start des Digitalpakts 2.0 verlieren deutsche Schulen bei Digitalisierung und KI den Anschluss.(Bild: ©  cvetikmart - stock.adobe.com)
Durch den verzögerten Start des Digitalpakts 2.0 verlieren deutsche Schulen bei Digitalisierung und KI den Anschluss.
(Bild: © cvetikmart - stock.adobe.com)

Auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt hatten sich Bund und Länder bereits im Dezember 2024. Mit dem Regierungswechsel und neuen Haushaltsplänen hat die Förderung der Schuldigitalisierung eine Ehrenrunde gedreht. So sind seit dem Auslaufen des ersten Digitalpakts Schule schon zwei Jahre ins Land gezogen, in denen die Finanzierungslücke bei Kommunen und Schulträgern stetig wächst. Dabei geht es im neu aufgesetzten Digitalpakt immerhin um rund 5 Milliarden Euro für digitale Lernmittel und Endgeräte, für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen sowie Investitionen in die Fortbildung von Lehrkräften. Dabei bringt der Bund die Hälfte der Fördergelder auf. Die restlichen 2,5 Milliarden Euro steuern die Länder bei.

Der Digitalpakt 2.0 kommt

Inzwischen mehren sich die Zeichen, dass die Mittel des Digitalpakts in nicht allzu ferner Zukunft die Schulen erreichen könnten. Anlass zur Hoffnung gab eine Einigung bei der Kultusministerkonferenz im Dezember 2025. Und das Bildungsministerium bestätigt, dass der Digitalpakt 2.0 komme – in vollem Umfang, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart. Dem Ministerium sei es gelungen, in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium, die Finanzierung des Digitalpakts aus dem Sondervermögen sicherzustellen. Allerdings – und das ist dem Föderalismus in Deutschland geschuldet – müssen die Bundesländer die Vereinbarungen des Digitalpakts noch ratifizieren. Und erst danach, wenn die Förderrichtlinien festgelegt sind, können Projekte genehmigt werden.