Folgen einer Zentralisierung im Datenschutz
Praxis-Check: Wie kann die neue Datenschutzaufsicht aussehen?

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 5 min Lesedauer

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Auf politischer Ebene wird über eine Bündelung oder Zentralisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland diskutiert. Doch was hätte die Wirtschaft von solch einer Bündelung? Ein Praxis-Check zur laufenden Diskussion.

Der Datenschutz soll in Deutschland einfacher werden, wenn es nach der Föderalen Modernisierungsagenda geht. Wir machen einen Praxis-Check zur laufenden Diskussion.(Bild: ©  MH - stock.adobe.com)
Der Datenschutz soll in Deutschland einfacher werden, wenn es nach der Föderalen Modernisierungsagenda geht. Wir machen einen Praxis-Check zur laufenden Diskussion.
(Bild: © MH - stock.adobe.com)

Weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und effizientere staatliche Strukturen: Das ist das Ziel der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Dazu gehört auch eine Vereinfachung im Datenschutzrecht, so die Bundesregierung. Die Modernisierungsagenda besagt unter anderem: „Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutz­aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und dabei gegebenenfalls auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren“.

Ziel ist demnach die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden. Hierzu können ins­be­son­dere die Bündelung von Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) oder Aufsichtsbehörden der Länder (beispielsweise durch Zuständigkeitskonzentration und/oder One-Stop-Shop-Regelungen), eine bessere Einbindung der DSK (Datenschutzkonferenz) und/oder die Einführung eines Kohärenzverfahrens unter Nutzung der Möglichkeiten des Art. 87 Abs. 3 GG auf Bundesebene oder im Wege von Staatsverträgen zwischen den Ländern gehören. Der Bund prüft zudem die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.