Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Jetzt kommt die Homeoffice-Pflicht
Bisher war es Arbeitnehmern freigestellt, ob sie zur Arbeit gehen oder, wenn möglich, vom Homeoffice aus arbeiten. Damit ist jetzt Schluss: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nun im Infektionsschutzgesetz eine Verschärfung der Homeoffice-Pflicht verankern lassen.
Anbieter zum Thema

Und wieder gibt es Neuerungen beim Thema Pandemie-Bekämpfung und Homeoffice. „Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen. Deshalb habe ich die Regeln der Arbeitsschutzverordnung noch einmal nachgeschärft“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Künftig sollen alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich von zuhause arbeiten, Anspruch auf zwei Testangebote pro Woche im Betrieb haben. So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden. Auch die Regelungen zum Homeoffice werden nachgeschärft und in das Infektionsschutzgesetz übernommen.“
Homeoffice oder zwei Tests pro Woche
Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche. Bisher war es nur ein Test für Büroangestellte und zwei Tests für besondere Beschäftigungsgruppen.
Die Regelungen zum Homeoffice werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen.
Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.
Ab wann kommt die Homeoffice-Pflicht?
Das Inkrafttreten der Erweiterung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist zeitgleich zum Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung geplant. Darin enthalten ist die so genannte „Bundes-Notbremse“. Diesem hat der Bundesrat nun zugestimmt. Nun muss es noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden. Danach wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft. So kann es durchaus möglich sein, dass die neuen Regelungen bereits ab der neuen Arbeitswoche gelten.
(ID:47364730)