Urlaub ist die Zeit, um sich von der Arbeit zu erholen. Doch in einer Welt der ständigen Erreichbarkeit bleiben viele selbst in der wohlverdienten Auszeit nicht vor geschäftlichen E-Mails verschont. So das Ergebnis einer Studie von Esendex.
Anstatt den Urlaub zu genießen, checken viele Arbeitnehmer ihre beruflichen Mails am Strand.
(Bild: thebigland)
Der Duden definiert Urlaub als eine „dienst-, arbeitsfreie Zeit, die jemand [zum Zwecke der Erholung] erhält.“ Leider bleiben viele Arbeitnehmer auch im Urlaub nicht vom Arbeitsalltag verschont. Einer Studie von Esendex zufolge werden fast drei Viertel aller Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten oder Kollegen kontaktiert. Und das, obwohl sie in Deutschland laut Bundesurlaubsgesetz während ihres gesetzlichen Mindesturlaubs vollends von der Arbeit entbunden sind.
Kontaktiert werden dabei rund 33 Prozent der Befragten per E-Mail kontaktiert, gefolgt von WhatsApp und Telefonanrufen. Zudem gab in der Studie mehr als jeder Zehnte an, im Urlaub auch über Soziale Netzwerke, wie dem Facebook-Messenger, wegen beruflichen Anliegen angeschrieben zu werden.
Doch das Problem liegt nicht nur bei den Arbeitgebern und Kollegen. Denn zwei von drei Befragten konsultieren auch im Urlaub ihr E-Mail-Postfach. Ferner tun dies 20 Prozent sogar immer, wenn sie im Urlaub sind. 17 Prozent der Befragten prüfen ihre Arbeitsmails oft und weitere 28 Prozent manchmal.
Die richtige Balance finden
„Für viele Arbeitgeber ist hybrides Arbeiten, also eine Mischform aus Remote Work und Büro, das Modell der Zukunft“, erklärt Tina Lucke, Marketing Managerin bei Commify. „Das hat jedoch zur Folge, dass die Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben immer mehr verschwimmen.“ Ihrer Ansicht nach muss dieses Problem dringend angegangen werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Immerhin gehöre Stress gehört zu den häufigsten Ursachen krankheitsbedingter Abwesenheit.
Rechtliche Bestimmungen in Deutschland
Grundsätzlich erwarten der Studie zufolge die meisten Arbeitgeber nicht von ihren Mitarbeitern, dass sie im Urlaub telefonisch oder per Mail erreichbar sind. Jedoch gibt es in einigen Unternehmen Regelungen, die dies in dringenden Fällen vorsehen.
Nichtsdestotrotz dürfen Arbeitgeber keine permanente Erreichbarkeit im Urlaub voraussetzen. Dabei gibt es Ausnahmefälle, in denen es ihnen erlaubt sein kann, Mitarbeitende in ihrer arbeitsfreien Zeit zu kontaktieren. Dafür muss beispielsweise ein Notfall vorliegen. Zudem ist die Erledigung der benötigten Aufgabe in einem solchen Fall zu vergüten.
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