Definition Was ist ein SEPA-Mandat?

Autor / Redakteur: jelsag / Dr. Stefan Riedl |

Das SEPA-Mandat hat im Februar 2014 im europäischen Zahlungsraum und einigen anderen Ländern die alten nationalen Verfahren für eine Lastschrift abgelöst. Vor allem für die Verbraucher ist mit dem europaweit einheitlichen SEPA-Mandat höhere Sicherheit verbunden. SEPA-Mandate sind also Mandate für Lastschriften im europäischen Zahlungsraum.

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(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area. Sie bezeichnet den im Jahr 2014 nach einer Übergangsperiode verbindlich eingeführten Zahlungsraum für Euro-Transaktionen. SEPA soll den europäischen Zahlungsverkehr sowohl technisch als auch im Hinblick auf die Dauer und die Kosten für Zahlungstransaktionen harmonisieren. Außerdem basiert SEPA auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage.

33 Staaten mit SEPA

SEPA wurde am 01. Februar verbindlich eingeführt. Für Privatverbraucher galt für nationale Transaktionen eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016. Seitdem ist SEPA europaweit sowohl für nationale als auch für internationale Zahlungen verbindlich. Teilnehmer von SEPA sind derzeit 33 Staaten. Hierzu gehören neben den EU-Mitgliedsländern auch die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein.

Das SEPA-Mandat ersetzt die nationale Lastschrift

Innerhalb des SEPA-Systems ersetzt das SEPA-Mandat den früheren Bankeinzug und somit die nationale Lastschrift. Ein SEPA-Mandat wird grundsätzlich in Schriftform erteilt. Telefonische Einzugsermächtigungen sind ebenso wie die Zustimmung zu einer Lastschrift per E-Mail oder im Rahmen eines Online-Formulars durch diese Anforderung nicht mehr möglich.

Höherer Aufwand – höhere Sicherheit

Zwar ist der Aufwand für die Erteilung eines SEPA-Mandates höher: Der Mandatsgeber muss ein Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postweg an den Zahlungsempfänger senden. Zudem erfordern die Mandate auf Unternehmensseite die Erstellung einer Gläubiger-ID und einer Mandatsreferenz für jede Lastschrift. Außerdem sind für die Gläubiger verbindliche Aufbewahrungsfristen der Mandate vorgeschrieben. Jedoch ist vor allem für private Verbraucher mit dem SEPA-Mandat eine deutlich höhere Sicherheit verbunden. Missbräuchliche Abbuchungen sind durch den neuen Standard ausgeschlossen.

Graduelle Unterschiede für Unternehmen und Privatverbraucher

Im Rahmen der generellen Verbindlichkeit des SEPA-Mandats für eine Lastschrift existieren für Unternehmen und Privatpersonen graduelle Unterschiede. Privatverbraucher nutzen für die Mandatserteilung das sogenannte SEPA Core Direct Debit. Hierdurch können sie einer bereits erteilten Lastschrift im Nachhinein noch widersprechen. Unternehmen müssen sich dagegen nach dem B2B-Standard der SEPA-Mandate richten. Ein Widerrufsrecht ist darin nicht vorgesehen.

Verfahrensbeispiel: Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Der Einzug der Kfz-Steuer durch die Hauptzollämter ist ein Beispiel dafür, wie ein SEPA-Mandat funktioniert. Das Formular für die Lastschrift der Kfz-Steuer erhalten Steuerpflichtige auf dem Webportal des Zolls. Darauf erklären sie schriftlich ihre Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Die Gläubiger-ID des Amtes sowie der Referenznummer für das Mandat haben sie zuvor mit ihrem Steuerbescheid erhalten. Das unterschriebene Formular für die SEPA-Lastschrift wird von den Mandatserteilern per Post, Telefax oder als eingescannte PDF an das Amt geschickt. Erst dann hat der Zoll das Recht, die Kfz-Steuer vom Konto des Steuerpflichtigen einzuziehen.

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