Definition Was ist das Telemediengesetz?
2007 trat das Telemediengesetz in Kraft und stellt die Verschmelzung der Regelungen für Tele- und Mediendienste dar. Der Medien-Staatsvertrag ist ebenso Teil des TMG, wie das Teledienstgesetz und das Teledienstdatenschutzgesetz.

Das Telemediengesetz (TGM) reguliert die elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste hierzulande, soweit diese nicht bereits unter das das Telekommunikationsgesetze fallen. Es beinhaltet unter anderem zentrale Vorschriften für das Internetrecht, wie zum Beispiel Websites, Webshops, Internetradio und Streaming.
Durch das Gesetz wurde der rechtliche Unterschied in der Behandlung von Teledienstleistern und Telemedien abgeschafft. Telemedien stehen nun den Telekommunikationsdiensten und dem weiterhin durch Staatsvertrag geregelten Rundfunk gegenüber.
Während Telekommunikation das Weiterleiten von Signalen braucht, sind Teledienste in der Regel über das Internet zu leisten.
Das TMG dient unter anderem:
- der Regelung zur Impressumspflicht für Telemediendienste
- der Bekämpfung von Spam durch das Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails
- der Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten
- dem Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten
- dem Providerprivileg
Unterteilt ist es in fünf Abschnitte:
- Allgemeine Bestimmungen
- Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
- Verantwortlichkeit
- Datenschutz
- Bußgeldvorschriften
Interessenten finden das TGM im Wortlaut hier.
Kritik am TGM
Probleme bereiten die fortschreitende Technik, bei der die Gesetzgebung hinterherhinkt. Schwammige Formulierungen führen unter anderem dazu, dass Webseitenbetreiber für Kommentare (Posts) Dritter verantwortlich sind. Entsprechend müssen Kommentare geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden, was für einige Betreiber einen großer Aufwand darstellt. Auch die Tatsache, dass Webmaster zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet werden können, sorgt bei vielen für Unmut.
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