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ITB: Was sollte ein Cloud-Computing-Provider leisten, um den Anforderungen an die Sicherheit genügen zu können?
Loebisch: Entscheidend ist, dass der anbietende Cloud-Computing-Provider ohne Wenn und Aber in der Lage ist, die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts umzusetzen. Lippenbekenntnisse und allgemeine Zusagen reichen nicht aus. Der Provider muss in der Lage sein, seine Standards etwa durch Zertifizierungen nachzuweisen. Sinnvoll ist es sicherlich auch, einmal als Worst-Case-Szenario ein Datenleck beim Provider gedanklich durchzuspielen und zu überlegen, auf welche Weise der Provider zur Mitwirkung verpflichtet werden kann, wenn es darum geht, den Schaden beim Betroffenen möglichst gering zu halten. Hohe Datenschutzstandards sind mittlerweile ein gewichtiger Image-Faktor für Anwender und Anbieter. Externe Dienstleister sollten diesem Umstand Rechnung tragen.
ITB: Mit welchen Mitteln stellt Extend-IT Rechtssicherheit her?
Döderlein: Extend-IT arbeitet nicht mit Subunternehmern bei der Bereitstellung von Rechenzentrums-Ressourcen zusammen. Wir betreiben vielmehr ein eigenes Datacenter. Dieses steht in Passau, sodass die Daten in Deutschland verbleiben und auch der Gesetzgebung hierzulande unterliegen. Daneben hilft unter anderem die Transparenz, die die Besichtigung vor Ort vermittelt, das Vertrauen zu erhöhen, und der Kunde wird so seiner Sorgfaltspflicht stärker gerecht. Bezüglich der Datensicherheit haben wir professionelle IT-Security-Management-Spezialisten an Bord. Diese sorgen dafür, dass die Daten in unserem Rechenzentrum sicherer sein können als in den Räumlichkeiten unserer mittelständischen Kunden, die vielfach nicht über die Kapazitäten verfügen, sehr hohes Security-Know-how vorzuhalten.
ITB: Wie gewährleisten Sie vertragliche Sicherheit?
Döderlein: Wir haben einen Vertragsleitfaden verfasst, der auch für Nichtjuristen verständlich sein sollte. Mit Anlehnung an diesen setzen wir gemeinsam mit dem Kunden die individuellen Vertragsklauseln auf. Wenn der Kunde es wünscht, ziehen wir außerdem einen fachkundigen Anwalt als Unterstützung hinzu. Dieser erarbeitet mit den Kunden und uns eine Checkliste, die mögliche auftretende Eventualitäten im Rahmen der Zusammenarbeit berücksichtigt. Das betrifft unter anderem Anpassungswünsche, die sich während der Zusammenarbeit ergeben können. Hat der Kunde beispielsweise eine Compliance-Anforderung im Vorfeld vergessen zu formulieren, gewährleistet eine Change-Request-Klausel, dass solche Anpassungen möglichst reibungslos umgesetzt werden können. Auch können unsere Kunden die Garantie erhalten, dass ihnen die Festplatten ausgehändigt werden, sollte die Zusammenarbeit enden.
ITB: Wenn es doch einmal zu Datenverlust oder Systemabsturz mit dadurch bedingtem Produktionsausfall kommt: wie ist Ihr Kunde abgesichert?
Döderlein: Wir haben uns zur Mitwirkung, zum Auffinden und Beseitigen des Fehlers verpflichtet. Das geht bis zur Forensik nach Einbrüchen oder Datenklau durch Hacker. Diese Mitwirkungspflicht ist in den Service Level Agreements schriftlich fixiert, so dass der Kunde auch an dieser Stelle vertraglich abgesichert ist.
ITB: Was ist allgemein beim Umgang mit den Cloud-Kunden wesentlich?
Döderlein: Am wichtigsten ist sicher, dass die Kommunikation auf Augenhöhe stattfindet. Man muss eine gemeinsame Sprache finden und individuelle Anforderungen des Kunden ernst nehmen. Wir als mittelständisches Unternehmen agieren dabei auf dem Markt dank unserer eigenen Position mit hohem Verständnis für die Anforderungen des Mittelstands. Diesen engen Bezug zu den mittelständischen Kunden haben große Cloud-Provider tendenziell nicht so stark.
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