IT-BUSINESS-Podcast – Folge 17 Podcast „IT ImPuls“: Entgelttransparenzrichtlinie – ready or not?

Von Agnes Panjas 2 min Lesedauer

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Verdient Ihr Kollege mehr? Ab 7. Juni 2026 zwingt die neue EU-Transparenzrichtlinie Arbeitgeber zu mehr Offenheit bei Gehältern. Welche Karten Arbeitgeber konkret auf den Tisch legen müssen, erfahren Sie in der neuen IT-ImPuls-Podcastfolge.

Pokerface beim Gehaltsgespräch? Damit soll ab 7. Juni 2026 Schluss sein. Denn die neue EU-Transparenzrichtlinie zwingt Arbeitgeber zu mehr Gehaltstransparenz.(Bild:  Carin Böhm/ Vogel-IT-Medien)
Pokerface beim Gehaltsgespräch? Damit soll ab 7. Juni 2026 Schluss sein. Denn die neue EU-Transparenzrichtlinie zwingt Arbeitgeber zu mehr Gehaltstransparenz.
(Bild: Carin Böhm/ Vogel-IT-Medien)

Pokerface beim Gehaltsgespräch? Das war gestern! Ab 7. Juni 2026 müssen Unternehmen dank der Entgelttransparenzrichtlinie die Karten, was das Gehalt angeht, auf den Tisch legen – zumindest ein bisschen. Für manche ein längst überfälliger Schritt, für andere ein bürokratisches Monster – in der neuen IT-ImPuls-Podcastfolge schauen Mihriban Dincel und Agnes Panjas genau hin und zeigen auf, was die Richtlinie konkret bedeutet und welche Neuerungen auf Arbeitgeber zukommen.

EU fordert Antworten: Wer verdient was – und warum?

Poker-Face beim Gehaltsgespräch? Das war gestern! Ab 7. Juni 2026 müssen Unternehmen dank der Entgelttransparenzrichtlinie ihre Karten auf den Tisch legen – zumindest ein bisschen.(Bild:  Canva / KI-generiert)
Poker-Face beim Gehaltsgespräch? Das war gestern! Ab 7. Juni 2026 müssen Unternehmen dank der Entgelttransparenzrichtlinie ihre Karten auf den Tisch legen – zumindest ein bisschen.
(Bild: Canva / KI-generiert)

Die am 17. Mai 2023 veröffentlichte EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt ab Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen offenzulegen, wer wie viel verdient – und warum. Ziel der neuen Richtlinie ist es, den Gender Pay Gap zu bekämpfen, der in Deutschland 2025 unverändert bei rund 15 Prozent liegt – einer der höchsten Werte in Europa. Zwar existiert seit 2017 bereits ein deutsches Entgelttransparenzgesetz, doch dieses ist laut Sven Häberer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz in Berlin, ein „ recht zahnloser Tiger“. Die neue EU-Transparenzrichtlinie stellt nun eine deutliche Verschärfung und Erweiterung der bestehenden Regelungen dar.

Das neue Entgelttransparenzgesetz, wenn es denn umgesetzt wird, wie es in Richtlinie vorgegeben ist, wird zu einem scharfen Schwert.

Sven Häberer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Müller Radack Schultz

Mit einem Statement von:

  • Sven Häberer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz in Berlin. Er sagt:  „Jeder Arbeitgeber ist gut beraten, sich bei Zeiten mit den neuen Normen zu befassen und nach Möglichkeit Entgeltrichtlinien einzuführen, die eine Diskriminierung bereits ausschließen.“ Auf diese Weise spare man sich den Rechtsstreit vor Gericht.

Beweislastumkehr: Das kommt auf Arbeitgeber zu

Sven Häberer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz(Bild:  Kanzlei Müller Radack Schultz)
Sven Häberer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz
(Bild: Kanzlei Müller Radack Schultz)

Neu ist beispielsweise die Beweislastumkehr bei Verdacht auf Lohndiskriminierung: Das heißt konkret, dass Arbeitgeber beweisen müssen, dass Lohnunterschiede nicht auf Geschlechterdiskriminierung beruhen. Bisher mussten Arbeitnehmer selbst beweisen, dass sie diskriminiert werden.

Was im Rahmen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch alles auf Arbeitgeber zukommt, können Sie jetzt in der spannenden neuen IT-ImPuls-Podcastfolge „Entgelttransparenzrichtlinie – ready or not?“ hören! Und auch dieses Mal gibt es einen passenden KI-generierten Song. #Ohrwurm

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