Definition Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Von Holger Hagedorn 2 min Lesedauer

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede verringern soll.

Die EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU), zu deutsch Entggelttransparenzrichtlinie, soll den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärken.(Bild:  Canva / KI-generiert)
Die EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU), zu deutsch Entggelttransparenzrichtlinie, soll den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärken.
(Bild: Canva / KI-generiert)

Die Richtlinie (EU) 2023/970 (EU Pay Transparency Directive) ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen.

Entgelttransparenzgesetz versus Entgelttransparenzrichtlinie?

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) (seit 2017) und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (umzusetzen bis 7. Juni 2026) sind nicht dasselbe. Die EU-Richtlinie ist eine Verschärfung des bestehenden Gesetzes, die Unternehmen zu mehr Transparenz, umfassenderen Berichten und stärkeren Rechten für Arbeitnehmer verpflichtet. Das Entgelttransparenzgesetz gilt in Deutschland für Unternehmen ab 200 Mitarbeitenden und beinhaltet den individuellen Auskunftsanspruch.

Hauptziele der Richtlinie

Arbeitgeber müssen nach der Entgelttransparenzrichtlinie Stellenanzeigen geschlechtsneutral gestalten und dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht nach ihrem vorherigen Entgelt fragen (Artikel 5). Sie sind verpflichtet, die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien für die Entgeltfestlegung und -entwicklung offenzulegen (Artikel 6). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf Auskunft über die auf ihr Entgelt angewendeten Kriterien sowie über die durchschnittlichen Entgelte nach Geschlecht in vergleichbaren Gruppen (Artikel 7). Alle diese Informationen müssen nach inklusiven Kriterien zugänglich gemacht werden (Artikel 8).

Berichtspflichten

Artikel 9 der Richtlinie regelt die Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle. Für Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten gilt ab dem 7. Juni 2027 eine jährliche Berichtspflicht. Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten müssen alle drei Jahre berichten (ebenfalls ab 2027). Für Betriebe mit 100 bis 149 Mitarbeitern beginnt die Pflicht erst am 7. Juni 2031. Kleinere Unternehmen sind nicht verpflichtet, können jedoch freiwillig berichten. Für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern sieht die Richtlinie unter anderem eine Unterstützung durch Schulungen vor (Artikel 11).

Eingreifende Maßnahmen

Bei einem nicht gerechtfertigten Gender Pay Gap (prozentuale Lücke zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern) von 5 Prozent oder mehr müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen und Korrekturmaßnahmen ergreifen (Artikel 10).

Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen

Zur Durchsetzung ihrer Rechte laut Entgelttransparenzrichtlinie können Arbeitnehmer individuell oder kollektiv Rechtsschutz suchen. Die Beweislast wird dabei zugunsten der Betroffenen verlagert und es besteht im Falle einer festgestellten Entgeltungleichheit Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Verstöße gegen Gleichheitsgrundsätze sollen überdies durch die Mitgliedstaaten sanktioniert werden. Des Weiteren verbietet die Richtlinie jede Benachteiligung (Viktimisierung) wegen der Inanspruchnahme von Rechten, die sich aus den Entgelttransparenz-Vorgaben ergeben.

Kritik an der Richtlinie

Unternehmerverbände wie der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) kritisieren vor allem den bürokratischen Aufwand durch die neuen Berichtspflichten. Außerdem befürchten sie zusätzliche Kosten und zweifeln an der praktischen Umsetzbarkeit der Richtlinie insbesondere im Zusammenhang mit der 5-Prozent-Regel beim Gender Pay Gap. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass es durch die Entgelttransparenzrichtlinie für europäische Unternehmen zu Nachteilen im internationalen Wettbewerb kommen könnte.

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