Trotz Kritik von Datenschützern verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, welcher den Schwellenwert für die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verdoppelt. Das soll dem Bürokratieabbau dienen.
Datenschutzbeauftragte sind bald erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht.
(Bild: Aliaksei - stock.adobe.com)
Nach dem Willen des Bundestags müssen künftig weniger Firmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten vorweisen. Denn statt wie bis dato zehn müssen sich demnächst „in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“, damit gemäß Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. Eine Lockerung der restlichen Datenschutzvorgaben ist nicht vorgesehen.
Befürworter sehen darin eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, Kritiker wie der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnen: „Die Pflichten bleiben exakt dieselben, es ist nur niemand mehr zuständig.“ Dadurch steige das Haftungsrisiko. Auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, hat Bedenken: „Spätestens wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts mittelfristig teures externes Wissen einkaufen muss oder sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde.“
Die Neuregelung ist Teil eines Gesetzespaketes, mit dem der Bundestag mehr als 150 Einzelgesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst. Bevor die Neuregelung endgültig in Kraft tritt, muss der Bundesrat noch zustimmen.
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Stand vom 30.10.2020
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