Oberster Wettbewerbshüter Kartellamt nimmt Amazons Marktmacht unter die Lupe
Inwieweit Amazon in Hinblick auf den eigenen Marktplatz, über den Online-Händler die Amazon-Vertriebsstruktur nutzen können, die eigene Marktmacht missbraucht, wird derzeit vom Bundeskartellamt und auf EU-Ebene untersucht.
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Das Bundeskartellamt widmet US-amerikanischen Techkonzernen, insbesondere Amazon, besondere Aufmerksamkeit. So greift die Rheinische Post in ihrer Online-Ausgabe in einem Interview mit dem obersten Wettbewerbshüter und Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, die Ende November gestartete Untersuchung gegen Amazon auf. Dabei geht es um das Zusammenspiel zwischen dem Amazon Marktplatz und vielen kleineren Händlern, die den Marktplatz nutzen.
„Wir prüfen ob Amazon hier marktbeherrschend ist und der Marktplatz für die Händler unverzichtbar ist. Uns haben zahlreiche Beschwerden erreicht, die unterschiedliche Klauseln und Verhaltensweisen von Amazon betreffen, da geht es um Kündigungsrechte, die Sperrung von Händlern, Haftungsregeln, die Frage, welches Gericht im Konfliktfall zuständig wäre und vieles mehr“, so Mundt. Konkret werde geprüft, ob hier Missbrauch von Marktmacht vorliege.
Ermittlungen auf EU-Ebene
Bestens ergänzen würden sich in dem Zusammenhang das Verfahren des Bundeskartellamts und die Prüfungen der EU, lässt Mundt wissen. Die EU prüfe, ob Amazon Daten zum Nachteil kleinerer Händler unfair auswertet, in Mundts Behörde stehen die Geschäftspraxis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Mittelpunkt. „Als gleichzeitiger Marktführer im E-Commerce sowie Gatekeeper zwischen zig Millionen Kunden und vielen Tausend Geschäftskunden muss sich Amazon gefallen lassen, genau unter die Lupe genommen zu werden“, so der Wettbewerbshüter zur Rheinischen Post.
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