Deutscher Alleingang gegen Amazon, Google & Co. Bundestag nickt digitales Wettbewerbsrecht ab

Autor Sarah Gandorfer |

Der Bundestag hat die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Der Fokus liegt auf der Digitalwirtschaft, mit besonderem Blick auf Großkonzerne wie Facebook, Amazon, Google und Apple. Sie sollen ihre Marktmacht nicht missbrauchen.

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Die Gesetzesnovellierung sieht weniger gerichtliche Instanzen vor, sodass große Unternehmen kleinere nicht mehr durch Verfahrensverlängerungen hinhalten können.
Die Gesetzesnovellierung sieht weniger gerichtliche Instanzen vor, sodass große Unternehmen kleinere nicht mehr durch Verfahrensverlängerungen hinhalten können.
(Bild: Alexander Limbach - stock.adobe.com)

Schon im Oktober hatte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Seither wurde im Rechtsausschuss über Feinheiten und Änderungen diskutiert. Nun wurde die Gesetzesnovellierung endgültig durchgewunken.

Ziel des Gesetzes (19/23492) ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung in Bezug auf den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich sollen mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen gefördert und Märkte offengehalten werden. Unter anderem kann jetzt Plattformunternehmen untersagt werden, auf eben diesen ausgespielte Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als die eigenen Angebote zu behandeln. Diese Regelung behandelt der Kernparagraf 19a.

Die Reform soll außerdem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig sind, kann das Bundeskartellamt künftig einfacher, sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Zudem schafft das Gesetz Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Des weiteren erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.

Ergänzungen zum Erstentwurf

Der Wirtschaftsausschuss hat am ursprünglichen Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen. So wurden die Vorschriften rund um den Paragrafen 19a in ihren Formulierungen präziser gefasst und mit Beispielen belegt. Verhaltenspflichten wurden punktuell ergänzt. Die Umsatzschwelle für die Fusionskontrolle wurde angehoben, und zwar auf 50 Millionen Euro (erste Inlandsumsatzschwelle) beziehungsweise 17,5 Millionen Euro (zweite Inlandsumsatzschwelle). Dadurch soll das Bundeskartellamt entlastet werden. Außerdem wird dem Bundesgerichtshof die erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts nach Paragraf 19a zugewiesen. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen.

Während bisher Rechtsstreitigkeiten zwischen Bundeskartellamt und Digitalkonzernen jahrelang mehrere Instanzen durchwanderten, wurde nun der Rechtsweg verkürzt: Künftig werden Streitigkeiten und Beschwerden ohne Umweg über Oberlandesgerichte direkt zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, der dann in erster und letzter Instanz entscheidet. Dies kommt vor allem kleineren Wettbewerbern und mittelständischen Unternehmen zugute, da die oftmals langjährige Verzögerung und Fortführung von Verfahren in der Vergangenheit dazu führte, dass Mittelständler vom zeitlichen und finanziellen Aufwand einer Klage abgeschreckt waren.

Deutschland als Vorreiter gegenüber EU

Die Bundesrepublik hat gegenüber der EU mit dem digitalen Wettbewerbsrecht einen Alleingang gewagt. Auf der Seite des Deutschen Bundestags heißt es dazu: „Die Regierung soll die europäischen Bemühungen für einen Ordnungsrahmen der Plattformökonomie in Form des Digital Markets Act begleiten und die deutschen Erfahrungen mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz den europäischen Institutionen sowie den Mitgliedstaaten offen zugänglich machen und in die europäische Debatte mit einbringen. Das „Gesetz über digitale Märkte“ (Digital Markets Act) auf EU-Ebene soll sicherstellen, dass es auf digitalen Plattformen fair zugeht. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist das Gesetz über digitale Märkte eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie.“

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