Recht AI-Act: Ist Ihr Unternehmen fit?
Anbieter zum Thema
Die Nutzung von KI rollt im Moment durch die Unternehmen und verändert Prozesse und Produkte. Zu beobachten ist, dass entweder vor den Anforderungen der KI-VO die Augen verschlossen werden oder aber ein praktisch regelloser Einsatz von KI-Tools vorherrscht.
Die KI-Verordnung (KI-VO) tritt stufenweise seit August 2024 in Kraft. Ab Februar 2025 waren Unternehmen bereits verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schulen, wenn sie KI einsetzen. 2026 wird eine weitere Stufe in Kraft treten, im Laufe des Jahres 2027 sind dann auch sämtliche Pflichten hinsichtlich der sog. Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft. Die KI-VO betrifft praktisch alle Beteiligten im Bereich der KI-Entwicklung, des Vertriebs und der Anwendung.
Risikoeinstufung
Die KI-VO unternimmt den Versuch, KI-Systeme in verschiedene Risiko-Kategorien einzuteilen, um daran anschließend die Pflichten, die die Hersteller, Nutzer usw. solcher KI-Systeme treffen, zu regeln. Es ist nachvollziehbar, dass den Hersteller eines KI-gesteuerten Operationsroboters andere Pflichten treffen müssen als den Anbieter eines simplen Chatbots. Die Risikoeinstufung kann sogar dazu führen, dass das KI-System in der EU verboten ist. Genannt werden in diesem Zusammenhang Social Scoring-Anwendungen, die eine Bewertung von Personen auf Grundlage des Sozialverhaltens vornehmen oder das Aufsetzen von Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Bildern aus dem Internet. Hochrisiko-KI-Systeme dürften nach Schätzungen jedoch nur 10 bis 15 Prozent der KI-Anwendungen ausmachen.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen