Recht
AI-Act: Ist Ihr ­Unternehmen fit?

Ein Gastbeitrag von Sven Schlotzhauer 4 min Lesedauer

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Die Nutzung von KI rollt im Moment durch die Unternehmen und verändert Prozesse und Produkte. Zu beobachten ist, dass entweder vor den Anforderungen der KI-VO die Augen verschlossen werden oder aber ein praktisch regelloser Einsatz von KI-Tools vorherrscht.

Sven Schlotzhauer ist Fachanwalt für IT-Recht und berät zur neuen KI-Verordnung.(Bild:  Boetticher)
Sven Schlotzhauer ist Fachanwalt für IT-Recht und berät zur neuen KI-Verordnung.
(Bild: Boetticher)

Die KI-Verordnung (KI-VO) tritt stufenweise seit ­August 2024 in Kraft. Ab Februar 2025 waren ­Unternehmen bereits verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schulen, wenn sie KI einsetzen. 2026 wird eine weitere Stufe in Kraft treten, im Laufe des Jahres 2027 sind dann auch sämtliche Pflichten ­hinsichtlich der sog. Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft. Die KI-VO ­betrifft praktisch alle Beteiligten im Bereich der KI-Entwicklung, des Vertriebs und ­der Anwendung.

Risikoeinstufung

Die KI-VO unternimmt den Versuch, KI-Systeme in verschiedene Risiko-Kategorien einzuteilen, um ­daran anschließend die Pflichten, die die Hersteller, Nutzer usw. solcher KI-Systeme treffen, zu regeln. Es ist nachvollziehbar, dass den Hersteller eines KI-­gesteuerten Operationsroboters andere Pflichten treffen müssen als den Anbieter eines simplen Chatbots. Die Risikoeinstufung kann sogar dazu führen, dass das KI-System in der EU verboten ist. Genannt werden in diesem Zusammenhang Social Scoring-Anwendungen, die eine Bewertung von Personen auf Grundlage des Sozialverhaltens vornehmen oder das Aufsetzen von Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Bildern aus dem Internet. Hochrisiko-KI-Systeme dürften nach Schätzungen jedoch nur 10 bis 15 Prozent der KI-Anwendungen ­ausmachen.