Schlag für Gebrauchsoftware-Handel Usedsoft-Kunde zu Schadenersatz-Zahlung verurteilt

Redakteur: Katrin Hofmann

Unterlassung, Löschung der installierten Software und Schadenersatz: Dazu hat das Landgericht Frankfurt einen Kunden des Gebrauchtsoftware-Anbieters Usedsoft verurteilt, meldet Microsoft. Usedsoft rät seinen Kunden, sich nicht Bange machen zu lassen.

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Dr. Swantje Richters, Microsoft-Justiziarin, warnt vor notariellen Bestätigungen beim Gebrauchtsoftware-Kauf.
Dr. Swantje Richters, Microsoft-Justiziarin, warnt vor notariellen Bestätigungen beim Gebrauchtsoftware-Kauf.

Gebrauchte Software ist für manchen Kunden ein verlockendes Angebot, ist sie doch oft günstiger als neue Ware. Allerdings kann der Erwerb ungewollte Konsequenzen haben, wie ein vor dem Landgericht Frankfurt am Main entschiedener Fall (Aktenzeichen 2-06 O 576/09) zeigt, auf den Microsoft hinweist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Microsoft zufolge verurteilten die Richter einen Usedsoft-Kunden wegen Verwendung der bei dem Anbieter gekauften Software zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software. Zudem wurde der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet und trägt die gesamten Prozess-Kosten.

Pflichten des Kunden

Das Gericht habe unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klargestellt, dass sich jeder Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen müsse. Microsoft zitiert aus der Entscheidung wie folgt: „Die notarielle Bestätigung, die die hierzu erforderlichen Parameter nicht nennt, genügt nicht. Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS Usedsoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten Weiterveräußerung bereits Streit über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestand." Auch hätte der Kunde einen lückenlosen Lizenzerwerb bis rückreichend zum ersten Erwerber nachweisen müssen.

„Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht auf bloß selbst erstellte Lizenzurkunden, ‚notarielle Bestätigungen' und ‚Lieferscheine' verlassen sollten, wenn sie ‚gebrauchte Software‘ erwerben wollen“, so Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland.

Statement Usedsofts

Ein Usedsoft-Unternehmenssprecher erklärt auf Anfrage von IT-BUSINESS, warum sich die Kunden dennoch nicht beirren lassen sollten: „Das Urteil entspricht nicht der gängigen Rechtsprechung anderer Gerichte. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft in München hat das Notartestat-Verfahren von Usedsoft nicht beanstandet. Wir können unseren Kunden deshalb nur raten, sich nicht Bange machen zu lassen.“ □

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